Sanierungsstau

Innensenatorin Spranger in BIM-Aufsichtsrat entsendet

Iris Spranger ist seit Dezember 2021 Berlins erste Innensenatorin. Nun will die SPD-Politikerin auch in den Aufsichtsrat der BIM einziehen.

Iris Spranger ist seit Dezember 2021 Berlins erste Innensenatorin. Nun will die SPD-Politikerin auch in den Aufsichtsrat der BIM einziehen.

Foto: Reto Klar / FUNKE Foto Services

Um den Sanierungsstau bei Berlins Polizei- und Feuerwehrgebäuden voranzutreiben, zieht Innensenatorin Spranger in den BIM-Aufsichtsrat ein.

Berlin. Innensenatorin Iris Spranger wird künftig dem Aufsichtsrat der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) angehören. Der Senat erteilte dafür am Dienstag die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung für Nebentätigkeiten. Spranger hatte diesen Schritt bereits vor mehreren Wochen angekündigt. Sie wolle so den Abbau der Sanierungsstaus der Liegenschaften von Polizei und Feuerwehr beschleunigen, sagte die SPD-Politikerin am 21. März im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Die BIM ist ein landeseigenes Unternehmen, dem die meisten von der Verwaltung genutzten Gebäude gehören. Neben Schulen und Bezirksgebäuden zählen dazu vor allem Polizei- und Feuerwehrwachen. Der Sanierungsstau bei den Polizeigebäuden liegt bei derzeit 1,2 Milliarden Euro, der bei der Feuerwehr bei mehr als 200 Millionen Euro.

Zur Verfügung stehen jedoch nur 33,5 Millionen beziehungsweise fünf Millionen Euro. Der Abbau des Staus würde so also noch mehrere Jahrzehnte dauern. „Ich will, dass die BIM das priorisiert“, sagte Spranger vor drei Wochen.

Entsendung Sprangers liegt „im öffentlichen Interesse“

Allerdings dürfen Senatsmitglieder nicht einfach in Organe eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens einziehen. Jedoch sind nach dem Senatorengesetz Ausnahmen zulässig, wenn Wahl oder Entsendung im öffentlichen Interesse liegen. „In Anbetracht der besonderen Bedeutung der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH für die Berliner Verwaltung und auch für Polizei und Feuerwehr ist dies der Fall“, hieß es am Dienstag aus der zuständigen Senatsfinanzverwaltung.