Bislang wurde der für die Landwirtschaft und den Gartenbau gefährliche Japankäfer (Popillia japonice) in Brandenburg nicht nachgewiesen. Ein erstes Exemplar tauchte im vergangenen Jahr nahe der deutschen Grenze in Baden-Württemberg auf, teilte das Brandenburger Umweltministerium in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion mit. Vorbeugende Maßnahmen gegen die Einschleppung dieser und anderer Schadinsekten seien geregelt.

An den EU-Außengrenzen müsse bei der Einfuhr von pflanzlichen Sendungen aus Drittländern vom Pflanzenschutzdienst des Herkunftslandes ein Gesundheitszeugnis für die Pflanzen gestellt werden. Es sei zu bescheinigen, dass die Lieferung keinen Befall habe, hieß es. Innerhalb der EU sei in bestimmten Fällen ein Pflanzenpass notwendig.

Der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist nach den Angaben präventiv tätig. An neuralgischen Punkten im Land werden Fallen aufgestellt. Die Behörde ist zuständig für Überwachung und Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung des Japankäfers und auch anderer Schadorganismen.

Sollte es einen Befall mit dem Japankäfer geben, ordne der Pflanzenschutzdienst Maßnahmen zur Ausrottung, Bekämpfung oder Eindämmung an, wird betont. EU-weit existiere zudem ein Meldesystem.

Die Gefährlichkeit des Japankäfers ist in seinem großen Appetit begründet. Über 300 Gehölzarten gehören zu seinen beliebten Objekten: von Apfelbäumen, über Erdbeeren, Garten- und Sojabohnen, Mais bis zu Weinreben, aber auch Rosen. Er hat keine natürlichen Fressfeinde.

Der Käfer ist etwa einen Zentimeter groß und ähnelt dem Gartenlaub-, Mai- oder Junikäfer. Er hat aber fünf weiße Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zwei am Ende des Körpers.

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