Berlin. Ein Rechtsextremist schickte der Polizei eine E-Mail und bedrohte darin den Politiker Ferat Kocak. Informiert wurde er darüber nicht.
Die Berliner Polizei muss sich im Fall der rechtsextremen Neuköllner Anschlagsserie offenbar ein weiteres Versäumnis vorwerfen lassen. Nach Informationen der Berliner Morgenpost und des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) lagen dem Landeskriminalamt (LKA) Informationen über eine rassistische Bedrohung und eine mögliche Gefährdung des jetzigen Mitgliedes des Berliner Abgeordnetenhauses Ferat Kocak vor. Dennoch versäumte es die Behörde, den Politiker zu warnen.
Die Gefährdung ergab sich aus einer E-Mail vom 21. März 2019. Der anonyme Absender verschickte diese an das LKA. Der Inhalt des Schreibens ist der Berliner Morgenpost und dem RBB bekannt.
„Bekennerschreiben NSU 2.0“
Die Brisanz der E-Mail ergibt sich bereits aus der Betreffzeile. Darin heißt es: „Bekennerschreiben NSU 2.0“. Das Kürzel „NSU“ spielt auf die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ an, deren Mitglieder in der Zeit zwischen 2000 und 2007 mindestens zehn Menschen ermordeten. Das NSU-Mitglied Beate Zschäpe wurde im Juli 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Unter dem Absender „NSU 2.0“ verschickten Rechtsextremisten ab August 2018 weit mehr als 140 Morddrohungen an Politikerinnen und Politiker, Medien- und Kulturschaffende. Die Drohschreiben sorgten bundesweit für Schlagzeilen.
Beleidigung mit Nazi-Begriff „Volksschädling“
In der Drohmail vom 21. März 2019 an das Berliner LKA behauptete der als „NSU 2.0“ firmierende Absender, dass die Gruppe für einen Brandanschlag auf das Auto des Berliner Linken-Politikers Ferat Kocak am 1. Februar 2018 verantwortlich sei. Der „NSU 2.0“ übernehme dafür „ausdrücklich die Verantwortung“.
Kocak wurde in der E-Mail zudem mit dem Nazi-Begriff „Volksschädling“ diffamiert. Außerdem nannte der Absender die damalige private Wohnadresse von Kocaks Familie.
Auf eine Warnung Kocaks vor einer möglichen Gefährdung verzichtete die Polizei dennoch. Kocak wurde über die Mail vom 21. März 2019 nicht informiert. Die Polizei unterrichtete ihn auch nicht durch eine in solchen Fällen vorgesehene „Gefährdetenansprache“.
Das erscheint bemerkenswert. Denn dass Kocak von Rechtsextremisten bedroht wurde, war den LKA-Ermittlern bereits lange bekannt. Der Verfassungsschutz wusste aus abgehörten Telefonaten, dass einschlägig bekannte Neonazis den Linken-Politiker wegen dessen Engagements gegen Rechtsextremismus ausgespäht hatten. Auch dem LKA lagen entsprechende Erkenntnisse vor.
Nach der Ausspähaktion folgte der Anschlag
Doch auch damals schon verzichteten die Beamten darauf, Kocak zu warnen. Wie nötig eine „Gefährdetenansprache“ gewesen wäre, zeigte sich am 1. Februar 2018: Kocaks Kleinwagen brannte vollständig aus. Der Anschlag wurde mutmaßlich von den beiden Rechtsextremisten verübt, die ihn unter den Augen des Verfassungsschutzes wenige Wochen zuvor ausgespäht hatten.
Die bereits damals unterlassene Warnung an Kocak gilt als schwerwiegendes Versäumnis. Die Polizei selbst bezeichnete es in einem Bericht zur Aufarbeitung von Ermittlungsfehlern bei der Neuköllner Anschlagsserie als „falsche Entscheidung“.
Als im März 2019 beim Berliner LKA die Droh-E-Mail des „NSU 2.0“ mit der Nennung der Wohnanschrift von Kocaks Familie eintraf, hätten die Beamten also sensibilisiert sein müssen.
Berliner Polizei verweist auf Ermittlungen in Hessen
Warum also verzichtete die Behörde dennoch darauf, Kocak zu warnen?
Auf Anfrage der Berliner Morgenpost und des RBB verweist das Berliner LKA darauf, dass die Ermittlungen zu den Drohschreiben des „NSU 2.0“ vom LKA Hessen geführt wurden. Zur Bewertung möglicher Gefährdungen sei mit den dort zuständigen Dienststellen ein „regelmäßiger und intensiver Austausch“ erfolgt.
Eine „tatsächliche Gefährdung“ habe sich im Fall Kocak „unter Berücksichtigung aller dort zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Drohmails im Sachzusammenhang“ aber nicht ergeben. Das LKA Hessen habe aber dennoch zugesichert, Kocak über die damaligen Mails zu informieren.
Kocak nennt unterlassene Warnung „skandalös“
Doch die Information erfolgte nicht. So versichert es jedenfalls Ferat Kocak. Die Behauptung der Polizei, dass eine „tatsächliche Gefährdung“ nicht erkennbar gewesen sei, kann Kocak nicht nachvollziehen.
Denn der mutmaßliche Verfasser der Droh-Mails, der Mitte vergangenen Jahres festgenommene langzeitarbeitslose Berliner Alexander M., sei zwar möglicherweise tatsächlich eher ein „rassistischer Maulheld“ und weniger ein Gewalttäter. Als das Drohschreiben vom März 2019 beim Berliner LKA eintraf, hätten die Beamten das aber nicht wissen können.
„Dass die Polizei mich trotz des vorherigen Brandanschlag auf mein Auto auch nach der E-Mail vom März 2019 nicht gewarnt hat, finde ich skandalös“, sagt Kocak.
Die Polizei versichert derweil, dass Ermittlerinnen und Ermittler des Berliner LKA mit Kocak mehrere Sicherheitsgespräche geführt hätten – zwar nicht nach der Droh-E-Mail vom März 2019, wohl aber aufgrund weiterer E-Mails des „NSU 2.0“ aus dem Jahr 2020.
Abgeordnetenhaus will Untersuchungsausschuss einsetzen
Für die Frage, warum es ein solches Sicherheitsgespräch nicht auch nach der E-Mail vom März 2019 gab, dürften sich bald auch die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses interessieren. Denn SPD, Grüne und Linke verständigten sich angesichts einer Reihe mutmaßlicher Versäumnisse der Sicherheitsbehörden auf die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Das Gremium wird voraussichtlich in den kommenden Monaten seine Arbeit aufnehmen.
Die Parlamentarier dürften sich in den Sitzungen auch mit der Behauptung in den Droh-Mails befassen, dass der „NSU 2.0“ für den Brandanschlag auf Kocaks Auto verantwortlich sei. „Der Ausschuss wird prüfen müssen, ob das LKA zu dieser Selbstbezichtigung ordnungsgemäß ermittelt hat und ob es womöglich tatsächlich einen Zusammenhang zur Neuköllner Anschlagsserie geben könnte“, sagt Kocak. Die Polizei sieht nach Auskunft der Behörde indes keinen solchen Zusammenhang.
Mutmaßlicher Verfasser der Mails steht vor Gericht
Alexander M., der mutmaßliche Verfasser der Drohschreiben, muss sich derweil seit Februar dieses Jahres in Frankfurt am Main vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben versandt zu haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Bedrohung und Beleidigung sowie Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
Auch die Neonazis Sebastian T. und Tilo P. müssen sich vermutlich schon bald vor Gericht verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem vor, am 1. Februar 2018 den Brandanschlag auf das Auto von Ferat Kocak und einen weiteren Anschlag auf das Auto des Neuköllner Buchhändlers Heinz Ostermann verübt zu haben.
Im Fall einer Verurteilung drohen den Rechtsextremisten mehrjährige Haftstrafen. Die Anklage wurde vom Gericht allerdings noch nicht vollumfänglich zugelassen.
Anschlagsserie mit mehr als 70 Straftaten
Die Brandstiftungen auf die Fahrzeuge von Kocak und Ostermann gelten als Teil der rechtsextremistischen Neuköllner Anschlagsserie. Die Polizei rechnet ihr mehr als 70 zwischen 2016 und 2019 begangene Straftaten zu, die sich gegen Menschen richteten, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Ferat Kocak hofft, dass die Täter in einem rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden. „Mein Vertrauen in die Arbeit der Polizei wird das aber kaum wiederherstellen können“, sagt Kocak. „Die Polizei hat mich im Stich gelassen. Das lässt sich nicht so einfach reparieren.“