Berlin. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) verbietet dem abgeschobenen Straftäter Veysel K. die Einreise nach Deutschland. Grundlage ist eine Gefahrenanalyse des Landeskriminalamts (LKA), wie ein Sprecher des LEA gegenüber der Berliner Morgenpost bestätigte. Der Antrag des 41-Jährigen auf eine sogenannte Betretenserlaubnis sei abgelehnt worden. Damit kann K. nicht wie geplant im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder aussagen. Zuerst hatte die Tageszeitung „B.Z.“ über das Einreiseverbot berichtet.
Veysel K., der mitunter als „Vollstrecker der Clans“ oder „Mann für das Grobe“ bezeichnet wird, wurde im März 2021 aus der Untersuchungshaft in die Türkei abgeschoben. Die Gefahr, dass er nach seiner Einreise in Berlin Straftaten begehen könnte, ist nach Ansicht der Ermittler offenbar zu groß.
Clanchef Arafat und drei seiner Brüder sind unter anderem wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung angeklagt. Sie sollen den Rapper Bushido eingesperrt, misshandelt, bedroht und erpresst haben, weil sich dieser aus dem Management-Vertrag mit den Abou-Chakers lösen wollte. Der Musiker, der bürgerlich Anis Ferchichi heißt, ist im Prozess Nebenkläger und gab an, dass Veysel K. bei einem der Vorfälle am 18. Januar 2018 auch anwesend gewesen sei.
Veysel K. sollte im März vor Gericht aussagen
Der Prozess begann bereits im August 2020 und läuft seit nunmehr eineinhalb Jahren und 59 Verhandlungstagen. Für die Aussage von K. hatte die 38. Strafkammer des Landgerichts vier Termine angesetzt. Nach derzeitigem Plan soll die Vernehmung am 14. März starten. Das Gericht hatte dafür die Wiedereinreise des Mehrfachstraftäters beantragt. Ob und wenn ja, auf welchem Wege seine Vernehmung stattfindet, ist ungewiss.
Veysel K. stand bereits als Jugendlicher das erste Mal vor Gericht. Das Bundeszentralregister weist zu seiner Person mehr als zehn Einträge auf. Er ist Türke, wird aber dem Umfeld mehrerer arabischstämmiger Clans wie den Abou-Chakers oder den Remmos zugerechnet und gilt als gefährlich. Er soll in den vergangenen Jahren in mehrere Schießereien verwickelt gewesen sein.
Nach einem Streit in einem illegalen Glücksspielkeller an Weihnachten 2020 wurde er selbst angeschossen und kam vom Krankenhaus in Untersuchungshaft. Am 14. März vergangenen Jahres wurde er dann in die Türkei abgeschoben. Der Prozess gegen den Schützen Oliviero V. begann im September 2021 ohne Veysel K. Der Angeklagt V. räumte alles ein, sprach aber von Notwehr. Er wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Bushidos Anwalt hält Audioaufzeichnung für eine Fälschung
Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder Rommel, Nasser und Yasser wurde am vergangenen Mittwoch wegen der plötzlichen Erkrankung einer Schöffin unterbrochen. Da war Bushidos Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe gerade dabei, eine Stellungnahme zu einer Audiodatei abzugeben, die in der Vorwoche aufgetaucht war.
Sie entstand laut eines „Stern“-Berichts am 18. Januar 2018 und stellt die Geschehnisse anders als vom Rapper bislang geschildert dar. Demnach soll es keine Gewalt und keinen Streit gegeben haben. Tzschoppe gab an, die Aufnahme für eine Fälschung zu halten. Der Prozess soll am kommenden Montag mit der Stellungnahme fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird derzeit im Juni gerechnet.