Berlin. Während sich auch am Donnerstag wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor den zwölf offiziellen Teststellen des Landes die Beine in den Bauch standen und auf einen kostenfreien PCR-Test warteten, hat die Vergabekammer den Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit an die Münchener Firma 21Dx für rechtswidrig erklärt. Der RBB hatte zuerst über den Vorgang berichtet.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilte am Donnerstag dazu mit: „Wir haben die Entscheidungen der Vergabekammer zur Vergabe durch den Vorgänger-Senat geprüft und werden formal Rechtsmittel dagegen einlegen.“ Damit könne der Betrieb der senatsbeauftragten Teststellen zunächst weitergehen. „Darüber hinaus haben wir in Berlin eine breit aufgestellte Teststelleninfrastruktur, die von der Entscheidung der Vergabekammer unberührt bleibt.“ Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft qualitativ hochwertige und an die Bedürfnisse angepasste Testangebote für die Berlinerinnen und Berliner geben werde, hieß es weiter.
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Klagender Testzentren-Betreiber wurde bei Vergabe ausgeschlossen
Geklagt hatte ein anderer Betreiber von Testzentren, der im März 2021 bei der lukrativen Vergabe von zwei Losen für den Betrieb von jeweils sechs Testzentren von der Behörde ausgeschlossen worden war. Das Argument, die Kläger hätten ihre Eignung für die Aufgabe nicht darstellen können, ließen die Richter nicht gelten. Schließlich hätten die Testcenter der Klägerin bereits Schnell- und PCR-Tests im Auftrag der Gesundheitsbehörden gemacht und bei der Kassenärztlichen Vereinigung auch abgerechnet.
Auch dass dann die Gesundheitsverwaltung noch unter Leitung der damaligen Senatorin Dilek Kalayci (SPD) den Auftrag im November 2021 interimistisch wieder komplett an 21Dx vergeben hat, war rechtswidrig. Es sei nicht ersichtlich, dass „Dringlichkeitsgründe die Einbeziehung weiterer Interessenten in die Verhandlungen nicht zuließen“, schreibt die Vergabekammer in ihrem Urteil. Es handele sich bei den vergebenen Leistungen um einfach zu beschreibende Leistungen, für die bereits ein Vergabeverfahren durchgeführt worden sei, so dass Interessenten bekannt gewesen seien.
Wettbewerber beklagen schon länger die vom Senat geförderte Monopolstellung der Münchener für die knappen PCR-Tests. Dabei bieten auch andere Testzentren etwa von Coronatest.de kostenfreie PCR-Tests an, wenn die Kunden einen positiven Schnelltest eines anerkannten Testzentrums vorlegen.