Berlin. Vierzehn Monate nach den Ausschreitungen bei einer Querdenker-Demonstration am 18. November 2020 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten einen Teilnehmer am Montag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-jährige aus Sachsen angereiste Angeklagte mehrere Flaschen auf Polizisten geworfen hatte. Es sei „ein Wunder, dass es nicht zu schweren Verletzungen gekommen ist“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Die damalige Querdenker-Demonstration hatte seinerzeit wegen der Randale für Schlagzeilen gesorgt und weil die Polizei zwischen Brandenburger Tor und Reichstagsgebäude gegen die Protestierenden zum ersten Mal seit vielen Jahren Wasserwerfer eingesetzt hatte.
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Polizisten bei Corona-Demo in Berlin angegriffen: Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Der angeklagte Heiko M. sagte vor Gericht, er sei aus seiner Heimatstadt, dem sächsischen Marienberg, mit seiner Partnerin nach Berlin gefahren, um Gleichgesinnte zu treffen. Seiner Aussage zufolge trafen die Corona-Maßnahmen seine Partnerin und ihn schwer. Sie habe angesichts des Lockdown um ihre Existenz als selbstständige Kosmetikerin fürchten müssen. Er habe sein wirtschaftliches Überleben als Veranstaltungstechniker bedroht gesehen.
Die Vorwürfe der Anklage wies Heiko M. zurück. Er habe nur eine leere Plastikflasche „aufgehoben und zurückgeworfen“, behauptete er. Das Gericht wertete dies als „Schutzbehauptung“. Der Aussage seiner Partnerin, die angab, bei dem Protest immer an seiner Seite gewesen zu sein, aber nicht einmal den von Heiko M. eingestandenen Wurf mit der Plastikflasche bemerkt haben wollte, wertete das Gericht ebenfalls als unglaubwürdig.
Die Schilderungen zweier Polizisten, die bei der Demonstration in Zivilkleidung eingesetzt waren, betrachtete das Gericht dagegen als schlüssig. Die Beamten gaben an, die Flaschenwürfe beobachtet zu haben und Heiko M. bis zur Festnahme durch herbeigerufene Kollegen im Blick gehabt zu haben.
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Verteidigerin will Berufung prüfen
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Das um vier Monate höhere Strafmaß begründete das Gericht unter anderem mit der besonderen Gefahr, die von den Flaschenwürfen ausgegangen sei. Die Verteidigerin sagte nach dem Ende der Verhandlung, möglicherweise Berufung einlegen zu wollen. Ihr Mandant sei kein Corona-Leugner. Heiko M. gab vor Gericht an, sogar geimpft zu sein.
Bei der Querdenker-Demonstration waren nach Behördenangaben rund 2500 Beamte im Einsatz, knapp 80 von ihnen wurden verletzt.
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