Berlin. Mit Inkrafttreten der Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) ist Berlins Polizei gezwungen, 49 der insgesamt 130 Diensthunde bis auf Weiteres nicht mehr einzusetzen, da sowohl ihre Ausbildung, als auch das Training und der Einsatz nicht mehr mit der gesetzlichen Grundlage in Einklang zu bringen seien. Gegen die Zwangspause regt sich Widerstand - und nun gibt es offenbar politische Unterstützung. Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mitteilte, habe Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) klar signalisiert, dass Berlins Polizei nicht auf die Schutzhunde verzichten kann und sie sich schnellstmöglich um eine gesetzliche Grundlage für den weiteren Einsatz kümmert.
„Es ist ein sehr gutes Zeichen von Innensenatorin Spranger, dass sie sich nicht wegduckt, sondern als oberste Dienstherrin sofort Rückgrat zeigt und klar Position im Interesse von Berlins Polizistinnen und Polizisten sowie der Sicherheit dieser Stadt bezieht. Sie hat sich dieser Problematik umgehend angenommen, uns volle Unterstützung zugesichert und klar gemacht, dass ein Einsatz unserer Schutzhunde gar nicht zur Debatte steht. Wir brauchen sie und benötigen jetzt eine entsprechende Rechtsgrundlage“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Donnerstag.
In der neuen Verordnung sind schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden verboten. Die so genannten Schutzhunde bei der Polizei werden aber mit Halsbändern ausgebildet und bei Polizeieinsätzen geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können.
Kommentar und Bericht zum Thema:
GdP: Offener Brief an Bundesinnenministerium
Die Gewerkschaft hat auch einen offenen Brief an die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geschrieben und eine Ausnahmegenehmigung für Sicherheitsbehörden gefordert. Man zeige sich offen für innovative, komplett gewaltfreie Ansätze im Umgang, sehe aber momentan für bestimmte Einsatzszenarien keine Alternative, heißt es in einer Pressemitteilung. "Ein Schutzhund ist kein Schoßhund und wir sollten auch nicht vergessen, dass Straftäter im Regelfall keine Rücksicht auf das Tierschutzgesetz und das Wohl der Tiere nehmen“, so Kelm.
Die GdP verwies darauf, dass es in 95 Prozent der Fälle mit Kommunikation klappt, man aber auch in den anderen fünf Prozent sofort die Kontrolle zurückgewinnen müsse (z. B. wenn der Schutzhund bei einem Randalierer zum Einsatz kommt und sich in dessen Arm verbeißt) - zum Wohl der Tiere, der Kolleginnen und Kollegen, aber auch des polizeilichen Gegenübers.
Denkbar sei eine Übergangsregelung, die an eine Überprüfung der bisherigen Methoden sowie mögliche tierfreundliche Änderungen gebunden wird, forderte die Gewerkschaft.
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