Berlin. Ein Georgier wurde mitten in Berlin erschossen. Der Täter: ein Russe. Nun fiel das Urteil. Das kann politische Folgen haben.

Der Mord an einem Georgier tschetschenischer Abstammung im Kleinen Tiergarten im August 2019 stürzt die ohnehin schon schwer angeschlagenen deutsch-russischen Beziehungen noch tiefer in die Krise. Am Mittwoch verurteilte das Berliner Kammergericht den 56-jährigen Russen Vadim K. wegen der tödlichen Schüsse zu lebenslanger Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Auftrag Russlands handelte. Die Tat sei „nichts anderes als Rache und Vergeltung“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Olaf Arnoldi. „Das war Staatsterrorismus.“

Nach dem Urteil erklärte die Bundesregierung zwei Diplomaten der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen. Das Gericht habe festgestellt, dass der Mord „im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation verübt wurde“, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch. Dies sei „eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“. Deutschland habe deshalb „zwei Angehörige des diplomatischen Personals der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt“. Ein solcher Schritt kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich.

Russischer Botschafter kritisiert Urteil als "politisch motiviert"

Baerbock telefonierte auch mit ihrem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow. Sie habe dabei „bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen – in unser beider Interesse“, sagte Baerbock. „Es ist ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten.“

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Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, kritisierte das Urteil als „politisch motiviert“. „Wir halten dieses Urteil für eine voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, welche die ohnehin schwierigen deutsch-russischen Beziehungen erheblich belastet“, erklärte er am Mittwoch. Er kündigte eine Reaktion seines Landes an, ohne zunächst Einzelheiten zu nennen. „Es handelt sich dabei um einen offensichtlich unfreundlichen Akt, der nicht unerwidert bleibt“, erklärte er. Den Vorwurf, dass die Russische Föderation an der Tat beteiligt gewesen sein soll, bezeichnete der Botschafter als „absurd“.

Gericht: Angeklagter erschoss den Georgier heimtückisch

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Es zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte den Georgier am 23. August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten heimtückisch erschossen hatte. Der Mann, der während des zweiten Tschetschenien-Krieges mehrere Jahre lang eine Miliz im Kampf gegen Russland angeführt habe, habe seit Langem im Visier der Russischen Föderation gestanden, so der Vorsitzende Richter.

Spätestens im Juli 2019 hätten „staatliche Stellen der Russischen Föderation“ den Entschluss gefasst, das Opfer zu liquidieren. „Den Auftrag erteilten sie dem Angeklagten und statteten ihn mit einer neuen Identität aus“, so der Richter. Einen Monat vor der Tat sei dem Russen ein offizieller Pass mit der Alias-Identität ausgestellt worden. Nach der Tat habe Russland an der falschen Identität festgehalten, um die „eigene Tatbeteiligung“ zu vertuschen.

"Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet"

Nach Überzeugung des Gerichts reiste Vadim K. am Tag vor der Tat als Tourist getarnt nach Berlin und tötete einen Tag später den 40-jährigen Georgier, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte. Auf einem Fahrrad näherte er sich diesem und feuerte von hinten drei Schüsse in Rücken und Kopf ab. Besonders Schmauch- und DNA-Spuren an der Kleidung, die nach der Flucht des Täters aus der Spree gefischt worden war, sowie detaillierte Zeugenaussagen waren laut Gericht eindeutige Beweise. „Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet“, sagte Richter Arnoldi.

Am Tag der Urteilsverkündung erlaubt sich der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats eine Vorbemerkung. Er sagt, hätte man am 23. August 2019 aus den Fenstern dieses Gerichtsgebäudes an der Turmstraße geschaut, dann hätte man womöglich Vadim K. gegen zwölf Uhr auf der Flucht beobachten können, nachdem er sein Opfer Tornike K. mit vier Schüssen getötet hat. Rechtlich, so Arnoldi, sei der Fall überschaubar. Ein Mann ermordet einen anderen Mann heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Doch „das war Staatsterrorismus“, sagte der Olaf Arnoldi bei der Urteilsverkündung.

Tiergartenmord: Fall wird in die Geschichte eingehen

Der sogenannte Tiergartenmord ist ein Mordfall, der in die Geschichte eingehen wird. Es steht nicht weniger als die ohnehin schon angeschlagene Beziehung zwischen Russland und Deutschland auf dem Spiel. In vielen Artikeln heißt es immer wieder, Vadim K. habe im Auftrag Russlands gehandelt, und Wladimir Putin säße mit auf der Anklagebank. Eine Geschichte über zwei Männer, die sich nicht kannten und einen Staat, der nicht davor zurückschreckt, in souveränen Staaten Vergeltung zu üben.

Richter Olaf Arnoldi nimmt sich an diesem Mittwoch mehr als zwei Stunden Zeit, um diese Geschichte im Gerichtssaal zu erzählen. Aufgrund des großen Besucherandrangs können viele Journalisten die Verhandlung nur vom Medienraum aus verfolgen, in den nur der Ton übertragen wird.

Vadim K. bestreitet seine wahre Identität

Am ersten der 56 Verhandlungstage hatte Vadim K. über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur eines russischen Unternehmens in St. Petersburg. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestreitet er. Erst später stellt die Generalbundesanwaltschaft seine wahre Identität fest. Doch unter dem Namen Vadim S. stellt ihm das Ministerium Russlands am 18. Juli einen Reisepass aus. Zudem erhält er eine Arbeitgeberbescheinigung einer Firma in St. Petersburg. Darin steht, dass er 80.000 Rubel, rund 960 Euro im Monat, verdient. Ermittlungen ergeben, dass die Firma seit Jahren einen Umsatz von null Euro hat und nur einen Mitarbeiter. „Mit diesen falschen Unterlagen geht Vadim K. nach St. Petersburg, um ein Visum zu beantragen“, so Arnoldi weiter.

In den Tagen darauf erhält Vadim K. das Visum, um in den Schengen-Raum einreisen zu können. Am 17. August fliegt er um 10.23 Uhr von Moskau nach Paris. Dort angekommen, lässt er sich die Stadt von einem Fremdenführer zeigen. Drei Tage später, am 20. August, reist er von Paris nach Warschau und übernachtet in einem Hotel. Am Tag darauf lässt er sich wieder von einer Fremdenführerin die Stadt zeigen und geht am Abend sogar mit ihr essen. „Bis hierhin spielt der Angeklagte seine Rolle eines Mustertouristen perfekt“, sagt Arnoldi.

Unbekannter beschafft die Glock Modell 26 Kaliber 9 Millimeter

Während Vadim K. den "Mustertouristen" in Paris und Warschau abgibt, bereiten nach Auffassung des Gerichts Helfer die Tat im Kleinen Tiergarten in Berlin vor. Ein unbekannter Mann beschafft drei verschiedene Outfits, ein schwarzes Mountainbike, eine Waffe – eine Glock Modell 26 Kaliber 9 Millimeter mit Schalldämpfer – und einen elektrischen Tretroller, um nach der Tat flüchten zu können. „Es ist eine im hohen Maße professionelle Tatvorbereitung, die ohne Helfer in Berlin nicht möglich gewesen wäre“, sagt Arnoldi.

Am 22. August 2019 um 8.03 Uhr verlässt Vadim K. das Hotel in Warschau. Im Hotelzimmer lässt er sein Handy zurück, auch weil er nach Angaben des Gerichts drei Tage später zurückkehren soll, um von Warschau nach Moskau zurückzufliegen. Seine Fahrt nach Berlin verläuft Arnoldi zufolge „unsichtbar“. Es gebe keine Hinweise, wie er nach Berlin gelangte und wo er übernachtete.

23. August 2019: Es ist ein warmer Sommertag in Berlin. Das Thermometer zeigt Temperaturen um die 30 Grad an. Viele Menschen sitzen im Kleinen Tiergarten und genießen das Wetter, als auch Tornike K. den Park betritt. Er ist zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre alt. Dass er auf einer Todesliste stehen könnte, kann Gründe aus seinem früheren Leben haben. Richter Arnoldi sagt, er sei im August 1979 als eines von drei Kindern im georgischen Pankisi-Tal geboren und gehöre der muslimischen tschetschenischen Minderheit an.

Richter: Tornike K. glaubt an die Idee eines freien Tschetscheniens

Der Richter beschreibt Tornike K. als einen Patrioten, der nicht gebildet ist, aber als Kämpfer an die Idee eines freien Tschetscheniens glaubt. Am 1. Oktober 1999 marschiert die russische Armee in Tschetschenien ein. Offiziell wird der militärische Einsatz als „Anti-Terror-Operation“ deklariert. Die Kriegsjahre sind geprägt von Luft-Angriffen und Selbstmordattentaten. Tornike K. bekommt 2001 eine Einheit von 60 Tschetschenen unterstellt. Im Sommer 2004 soll er als Führer an einem Auftrag beteiligt gewesen sein, bei dem mehr als 70 Menschen getötet und verletzt werden.

„Es besteht kein Zweifel, dass er Verantwortung für den Tod von Menschen trägt“, sagt Arnoldi während der Urteilsbegründung. Als Folge wird Tornike K. als eine Art Staatsfeind erklärt und russlandweit zur Fahndung ausgeschrieben. Deshalb nimmt er den Familiennamen seiner Mutter an und zieht in die georgische Hauptstadt Tiflis, in der seine Frau als Ärztin arbeitet. Der Krieg dauert allerdings an. Zum letzten Mal nimmt Tornike K. im August 2008 eine Waffe in die Hand, als er sich freiwillig für einen Kriegseinsatz meldet. Doch der Einsatz wird abgeblasen, der Krieg endet ein Jahr später, mit ihm taucht auch Tornike K. aus dem öffentlichen Leben ab.

Jahre später, am 28. Mai 2015, wird er Opfer eines Angriffs. Auf offener Straße in Tiflis schießt ein Mann viermal auf Tornike K. In der Notaufnahme retten Ärzte sein Leben. Aus Sorge vor weiteren Angriffen kommt er 2016 nach Deutschland und beantragt Asyl. Mit einer neuen Frau versucht er, ein neues Leben aufzubauen. Seine Partnerin bekommt einen Sohn, und Tornike K. belegt Deutschkurse, um eine Security-Firma zu gründen. „ Es gibt keine Anhaltspunkte, dass er extremistisch oder terroristisch tätig war“, sagt Arnoldi. Dennoch fasst laut Arnoldi die Zentralregierung Russlands im Juli 2019 den Beschluss, Tornike K. in Berlin zu liquidieren und beauftragt Vadim K.

„Es wirkte wie eine kaltblütige Hinrichtung“

Der heute 56-jährige K. lebt zunächst ein unauffälliges Leben. Er wird am 10. August 1965 in Kasachstan geboren. Heiratet zweimal, hat Sohn und zwei Töchter und lebt eine Zeit lang in Moskau. Doch in seiner Biografie gibt es einen Tag, der Ähnlichkeiten zum Tiergartenmord zeigt. Am 19. Juni 2013 wird ein Geschäftsmann in Moskau mit vier Schüssen aus einer schallgedämpften Pistole getötet. Der Täter hat sich laut Arnoldi mit einem Fahrrad genähert. Vadim K. gilt zunächst als Tatverdächtiger, sogar Interpol sucht ihn. Doch im Jahr 2015 wird das Verfahren eingestellt. Vadim K. gilt laut Arnoldi als nicht vorbestraft.

Am 23. August 2019 um 11.36 Uhr wartet Vadim K., mit Perücke und in einen grauen Sportanzug gekleidet, mit seinem Mountainbike im Kleinen Tiergarten. Als Tornike K. den Park betritt, folgt Vadim K. ihm unauffällig mit dem Fahrrad, zieht seine Waffe aus dem Rucksack und drückt ab. Die erste Kugel dringt in das linke Schulterblatt ein und tritt an der Brust wieder aus. Den zweiten Schuss setzt Vadim K. zwischen Nacken und Hinterkopf. Als das Opfer bewegungslos am Boden liegt, schießt Vadim K. noch ein Mal. „Es wirkte wie eine kaltblütige Hinrichtung“, sagt Arnoldi. Der Notarzt kann nur noch den Tod von Tornike K. feststellen.

Waffe, Kleidung, Perücke und Rad wirft Vadim K., in die Spree

Vadim K. flieht mit dem Fahrrad über die Turmstraße bis zum Holsteiner Ufer und zieht sich in einem Gebüsch um, rasiert seinen Kinnbart ab. Die Waffe, die Kleidung, die Perücke und das Rad wirft er in die Spree. Ein Polizist springt später in den Fluss, um die Beweise zu sichern. Mit Sandalen und im rosa-weiß gestreiften T-Shirt will Vadim K. weiter. „Er wollte wie ein harmloser Tourist durch die Stadt flanieren“, sagt Arnoldi. Wäre er im Gebüsch nicht beobachtet worden, wäre sein Plan wohl aufgegangen. Doch als er versucht, das Schloss des Elektrorollers zu öffnen, wird er um 12.10 Uhr von Polizisten gestellt.

Während der Verlesung des Urteils sagt Arnoldi, dass die russische Gesetzeslage Tötungen von Terroristen im Ausland zur Gefahrenabwehr erlaubt. Dazu bedarf es aber der Anordnung des Präsidenten – Wladimir Putins. Allerdings handle es sich bei dem Mord laut Arnoldi um keine Gefahrenabwehr. „Vadim K. wollte ein zurückgezogenes Leben führen“, sagt Arnoldi. „Es war nichts anderes als Rache und Vergeltung.

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