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Bundesverwaltungsgericht
Berliner Mieterin darf "Wohnungsbordell" betreiben
Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt einer Mieterin, in drei zusammengelegten Wohnungen ein Bordell zu betreiben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte jetzt über die Zulässigkeit eines Wohnungsbordells in einem Mischgebiet© dpa | Boris Roessler

