Berlin. Ein 20-Jähriger soll seine Nachbarin getötet haben. Der Angeklagte gilt als psychisch krank und ohne Einsicht in seine Erkrankung.

Die Anklage lautet auf Totschlag. Leo K.*, der seit seiner Festnahme in der Psychiatrie sitzt, wird vorgeworfen, seine 75 Jahre alte Nachbarin am Abend des 28. Mai in ihrer Wohnung in Prenzlauer Berg erstochen zu haben. Warum die Rentnerin sterben musste, blieb auch am Dienstag beim Prozessbeginn gegen den 20-Jährigen unklar.

Leo K. gilt als psychisch schwer erkrankt und war aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht anwesend. Dafür wurden weitere Details zum mutmaßlichen Tatablauf bekannt. „Es ist nicht leise passiert“, sagte ein Angehöriger des Opfers am Rande der Verhandlung, der im Prozess als Nebenkläger auftritt.

Opfer und mutmaßlicher Täter kannten sich nur vom Sehen

Demnach soll Leo K. am Tatabend gegen 20.10 Uhr zunächst erfolglos versucht haben, die Wohnungstür seiner Nachbarin aufzubrechen. Aufgeschreckt von dem Lärm soll die Rentnerin dann geöffnet haben, was ihr zum Verhängnis wurde. Sie starb noch am Tatort an ihren schweren Stichverletzungen. Gerechnet habe damit im Vorfeld niemand, so der Angehörige weiter.

Die pensionierte Verkäuferin wohnte seit Mitte der 1970er-Jahre auf 60 Quadratmetern im ersten Stock des Gebäudes an der Oderbruchstraße. Vor acht Jahren zog Leo K. mit seiner Mutter und einem jüngeren Bruder eine Etage darunter ein. Man habe sich vom Sehen gekannt, im Hausflur gegrüßt, sonst habe kein Kontakt bestanden, sagte der Angehörige des Opfers. Einmal sei die Polizei bei der Familie gewesen, sonst sei nie etwas aufgefallen.

Nach der Tat floh Leo K., kehrte allerdings später wieder zum Haus zurück – vermutlich, um sich zu stellen. An der Absperrung um den Tatort gab er sich zwei Reportern zu erkennen, darunter einem Mitarbeiter der Berliner Morgenpost. Diese forderten den 20-Jährigen auf, sich auf den Boden zu legen und riefen dann die Polizeikräfte hinzu, die gerade den Tatort untersuchten.

Angeklagter aufgrund seines psychischen Zustands nicht transportfähig

Am Dienstag wurde zunächst Leo K.s Gesundheitszustand erörtert. Der war „aufgrund seines psychischen Krankheitszustands nicht transportfähig“, begründete der Vorsitzende Richter der 13. Jugendkammer des Landgerichts die Abwesenheit des Angeklagten. Da „kurz- oder mittelfristig nicht mit einer Besserung“ zu rechnen sei, soll die Verhandlung ab dem 25. Oktober ohne den 20-Jährigen geführt werden.

Vorher soll Leo K. vom Gericht im Beisein eines Sachverständigen im Krankenhaus vernommen werden. Große Hoffnungen machte sich der Vorsitzende Richter dabei nicht. Man werde „wohl kaum eine Kontaktaufnahme hinbekommen“, sagte er.

„Der Gesundheitszustand meines Mandanten steht zunächst an erster Stelle und die Frage der Schuldfähigkeit muss der Sachverständige klären“, sagte Leo K.s Verteidiger André Rösler. Die Staatsanwaltschaft strebt keine die Verurteilung zu einer Haftstrafe, sondern einen Unterbringungsbeschluss an. Leo K. würde dann im Krankenhaus bleiben.

Leo K. soll jede Behandlung ablehnen

Woran der Angeklagte genau leidet, ist unklar. Denn zur Erörterung des Gesundheitszustands wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dem Vernehmen nach soll der junge Mann nicht krankheitseinsichtig sein, jegliche Behandlung und Medikation ablehnen und könnte so im Gerichtssaal eine Gefahr für die anderen Prozessbeteiligten darstellen. Ein Entscheidung der Kammer ist für den 11. November vorgesehen.

*Name von der Redaktion geändert.

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