Prozesse

Raserunfall auf Kudamm: Knapp vier Jahre Gefängnis

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Der Kleinwagen wurde bei dem Unfall auf dem Kurfürstendamm zerstört, die Fahrerin erlitt lebensgefährliche, ihre Tochter schwere Verletzungen. Die Insassen des BMW flüchteten zu Fuß.

Der Kleinwagen wurde bei dem Unfall auf dem Kurfürstendamm zerstört, die Fahrerin erlitt lebensgefährliche, ihre Tochter schwere Verletzungen. Die Insassen des BMW flüchteten zu Fuß.

Foto: Morris Pudwell

Eine Mutter und ihre Tochter überleben nur knapp, als ein Raser auf dem Kurfürstendamm ihren Kleinwagen rammt. Nun fiel das Urteil.

Berlin. Er mietete sich ein PS-starkes Auto, um anzugeben: Nach einem Unfall durch Raserei auf dem Berliner Kurfürstendamm mit zwei schwer verletzten Frauen ist der Angeklagte zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Haftbefehl gegen Robert S., der seit seiner Festnahme im Oktober in Untersuchungshaft sitzt, wurde nicht aufgehoben. Allerdings erhielt der 29-Jährige Haftverschonung und kommt gegen Meldeauflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß.

Der Angeklagte wurde eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit schweren Folgen, der schweren und gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung sowie der Unfallflucht schuldig gesprochen. Zudem wurde eine Führerschein-Sperre von vier Jahren und vier Monaten gegen ihn verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die damals 45-jährige Mutter Agnieszka T. hatte ihre 17 Jahre alte Tochter Wiktoria von einem Theater abgeholt, als es am Abend des 31. August 2020 zum Crash kam. Der 29-Jährige sei in einem 530 PS starken Wagen den Ku‘damm mit bis zu 132 Stundenkilometern entlang gebrettert, so die Anklage. Er habe schließlich den Kleinwagen der Frauen gerammt. Sie wollten die Straße überqueren. Der 29-Jährige habe „beschleunigt mit katastrophalen Folgen“ für eine Mutter und ihre Tochter, hieß es am Dienstag im Urteil. Er habe das Leben der Mutter zerstört.

Raserunfall auf Kudamm: Die Fahrerin erlitt schwerste Verletzungen

Trümmerteile flogen durch die Luft und mehrere geparkte Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Fahrerin erlitt schwerste Verletzungen. Sie leidet seitdem unter einem sogenannten Locked-in-Syndrom und ist gelähmt. Was der Angeklagte verursacht habe, „ist das Schlimmste, was man sich als Zustand vorstellen kann“, sagte der Vorsitzende Richter. Das umfassendes Geständnis des Mannes habe aber gezeigt, dass er zu dem stehe, was er getan hat.

Der deutsche Angeklagte ließ zu Prozessbeginn vor einem Monat über seinen Anwalt erklären, er sei mit einer Urlaubsbekanntschaft und einem Freund unterwegs gewesen. Das Auto habe er extra für den einwöchigen Besuch der Frau gemietet. Er habe Gas gegeben, um seiner Beifahrerin zu imponieren. „Mir ist bewusst, dass ich den beiden Geschädigten durch mein Verhalten großes Leid zugefügt habe.“ Es sei eine „Angeberfahrt“ gewesen, so der Schlosser, der nicht vorbestraft ist. Er bedauere zutiefst und wolle an die beiden Opfer insgesamt
20 000 Euro zahlen.

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Die verhängte Strafe entsprach im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger. Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen.

Der Unfall erinnerte in erschreckender Weise an ein tödliches Autorennen auf dem Kurfürstendamm im Februar 2016. Damals kam es bei einem Duell zweier Sportwagen zu einem Zusammenstoß mit einem unbeteiligten Jeep. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch in seinem Auto. Einer der beiden Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt und sitzt eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Das tödliche Rennen beschäftigt die Gerichte seit Jahren.

Seit Oktober 2017 gelten illegale Autorennen als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Auch ein „Rennen gegen sich selbst“ ist strafbar. Der neue Paragraf 315d sieht zudem bis zu zehn Jahre Haft vor, wenn der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ verursacht wird.

( dpa )