Berlin. Ein Berliner mit Kontakten zu Mitgliedern eines kriminellen Clans wurde für den Polizeidienst abgelehnt – laut Gericht zu Recht.
Steht ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst im Verdacht der Nähe zum kriminellen Milieu, darf seine Einstellung bei der Berliner Polizei bis zur Klärung der Vorwürfe verweigert werden. Das befand die fünfte Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung fiel bereits am 21. März, wurde aber am Montag bekannt gegeben. Konkret geht es um einen 1998 geborenen Mann, dessen Bewerbung um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst zum 1. März abgelehnt wurde. Die Behörde begründete ihr „Nein“ damit, dass der Bewerber Kontakte zu kriminellen Mitgliedern eines arabischstämmigen Clans haben soll, wie es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts weiter heißt.