Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Initiative „Berlin Werbefrei“ ihren Gesetzentwurf nachbessern darf.

In der Frage, ob Werbung aus Berlins Öffentlichkeit verschwinden soll, hat der Berliner Senat eine Schlappe vor dem Verfassungsgerichtshof hinnehmen müssen. Der entschied bereits am 18. November, dass die Initiative „Berlin Werbefrei“ ihren eingebrachten Gesetzentwurf nachbessern darf. Der Senat hatte ihn vor rund einem Jahr mit der Begründung, er sei „materiell-rechtlich unzulässig“, abgelehnt. Das teilte die Initiative am Sonntag mit. Nach Auffassung des Gerichts sei der Senat allerdings angesichts der hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung verpflichtet gewesen, die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.

Die Initiative hatte 2018 mehr als 32.000 gültige Unterschriften für einen Volksentscheid gesammelt . Das Antikommodifizierungsgesetz (AntiKommG) sieht vor, Werbung bis auf einige Ausnahmen im öffentlichen Straßenland zu verbieten. Vor allem digitale Anlagen sollen demnach vor dem Hintergrund der Lichtverschmutzung gänzlich verschwinden.

Einzig Veranstaltungshinweise und Reklame für gemeinnützige Dinge dürfen bleiben. Das Land darf außerdem für bestimmte Zeiträume in Bus und Bahn und an öffentlichen Toiletten kommerzielle Werbung anbringen, um die Anlagen zu refinanzieren. Ziel ist es, die Kommerzialisierung des öffentlichen Raums zu stoppen und der Stadt ihr individuelles Gesicht zurück zu geben.

Senat: Gesetzentwurf greift zu stark in Grundrechte ein

Der Senat lehnte unter anderem ab, weil der Entwurf in seinen Kernpunkten zu stark in Grundrechte etwa von Immobilieneigentümern und Werbetreibenden eingreife. Eine Nachbesserung wurde vor diesem Hintergrund abgelehnt, da Anpassungen an geltendes Recht zu stark in diese Kernpunkte eingreifen würden, für die die Menschen unterschrieben hätten. Dem erteilte das Verfassungsgericht nun eine Absage. Man wolle den Entwurf nun anpassen, teilte die Initiative mit. „Ein Weichspülen der Ziele wird es allerdings nicht geben, da die Kritikpunkte des Senats mittels unwesentlicher Anpassungen ausgeräumt werden können.“

Der Senat muss den Text dann erneut prüfen. Beim ersten Mal dauerte es mit 16 Monaten so lang, wie bei keinem aus dem Volk eingebrachten Gesetzentwurf zuvor. Besteht er diesmal, wird er im Abgeordnetenhaus beraten. Lehnt das ab, kann die Initiative einen Volksentscheid in die Wege leiten, sodass die Berlinerinnen und Berlin direkt abstimmen. Dazu müssen allerdings innerhalb von vier Monaten 200.000 Unterschriften gesammelt werden.