Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz in dem Bundesland gekippt. Das Gericht in Potsdam gab in seinem am Freitag verkündeten Urteil den Klagen von AfD und NPD in großen Teilen statt. Das Gesetz verstoße gegen die Rechte der politischen Parteien, insbesondere gegen Organisations- und Programmfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und gegen die Chancengleichheit. Damit sei mittelbar auch das Demokratieprinzip verletzt, hieß es zur Urteilsbegründung.
NPD und AfD hatten gegen das Gesetz der früheren rot-roten Landesregierung geklagt, das vorschrieb, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen.
Das Landesverfassungsgericht gab den Klagen in der Hauptsache statt. Prinzipien wie die Organisations- und Programmfreiheit sowie die Wahlvorschlagsfreiheit und die Chancengleichheit gelten für Parteien „bereits im Vorfeld der Wahl“, so das Urteil. Der Prozess der Willensbildung vom Volk über die Parteien bis hin zu Staatsorganen müsse ohne inhaltliche staatliche Einflussnahme ablaufen.
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Die gesetzliche Vorgabe, Landeslisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, könne einzelne Kandidaten und ganze Parteien benachteiligen, urteilte das Gericht. Insbesondere betroffen seien Parteien, die ein ungleiches Geschlechterverhältnis unter ihren Mitgliedern hätten.
Mit dem Paritätsgesetz habe der Brandenburgische Landtag die Freiheit der Wahl „in mehrfacher Hinsicht beschränkt“ und seine Kompetenz in der Ausgestaltung von Wahlrechtsgrundsätzen überschritten. Der Gesetzgeber habe „ausdrücklich die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern wollen“. Der Staat müsse sich aber in diesem Willensbildungsprozess inhaltlicher Vorgaben enthalten.
Für alle Parteien soll das gleiche Recht gelten
NPD und AfD seien „keine verbotenen Parteien“, sondern Parteien, die „die gleichen Rechte inne haben wie alle anderen“, sagte die Verfassungsrichterin und Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts, Kathleen Heinrich-Reichow. „Das Verfassungsgericht entscheidet nicht nach Signalwirkung, sondern nach der Landesverfassung.“
Brandenburg hatte im vergangenen Jahr als erstes Bundesland ein Paritätsgesetz beschlossen. Thüringen führte als zweites Land ein solches Gesetz ein. Dieses war vom dortigen Landesverfassungsgericht bereits im Juli gestoppt worden.
Berliner SPD beklagt Rückschlag für Geschlechtergerechtigkeit
Die Berliner Landes-SPD wertet das Urteil des Verfassungsgerichts zum Paritätsgesetz in Brandenburg als herben juristischen Rückschlag für eine wirkliche Gleichstellung der Geschlechter. Die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Iris Spranger sagte am Freitag, selbst Parlamente seien noch weit von der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern entfernt. „Deshalb werden wir nach den herben juristischen Rückschlägen durch die Urteile von Thüringen und Brandenburg in Berlin mit einem rechtssicheren Paritätsgesetz Vorreiter auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen im Parlament werden.“
Die Grünen in Berlin halten ein Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien für zu kurz gegriffen. „Ein einfaches Gesetz reicht nicht aus, damit Frauen gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen mitwirken können“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Silke Gebel.
Nach einem Vorschlag der Grünen sollte die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung der Geschlechter in der Berliner Verfassung mit Hilfe eines eigenen Passus gestärkt werden.
Frauen-Union der CDU: Alle Parteien sind jetzt umso mehr in der Verantwortung
Die Frauen-Union der CDU forderte nach der Entscheidung des brandenburgischen Verfassungsgerichts das gesamte politische Spektrum zum Handeln auf. „Alle Parteien sind jetzt umso mehr in der Verantwortung, wirksame Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik in ihren Parteien umzusetzen“, kommentierte die Vorsitzende Annette Widmann-Mauz das Urteil. „Für die CDU heißt das, die Beschlüsse der Struktur- und Satzungskommission für halbe-halbe in der CDU bis 2025 müssen kommen“, fuhr sie fort.
Die Frauenquote ist in der CDU allerdings weiterhin sehr umstritten. Für den Parteitag im Dezember war eigentlich eine Abstimmung darüber vorgesehen – wegen der Verkürzung des Treffens aufgrund der Corona-Pandemie musste dies auf unbestimmte Zeit verschoben werden. „Keine Option ist für mich der Status quo in Bezug auf den Anteil von Frauen in den Parlamenten“, betonte Widmann-Mauz. „Wir brauchen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungen auf allen Ebenen. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist deshalb kein Schlusspunkt, sondern muss der Beginn verstärkter neuer Überlegungen in den Parlamenten sein.“
dpa


