Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft will künftig antisemitische, fremdenfeindliche oder andere Formen diskriminierender Straftaten effektiver verfolgen. Dazu wurde in der Behörde zum 1. September die Zentralstelle Hasskriminalität eingerichtet.
Ziel sei es, dass solche Verbrechen besser geahndet werden, „das Dunkelfeld erhellt wird und die Anzeigebereitschaft steigt“, sagte die Leiterin der Zentralstelle, Oberstaatsanwältin Ines Karl, am Donnerstag bei der Vorstellung des Konzepts. Man wolle das Vertrauen in die Justiz stärken und Misstrauen gegenüber dem Staat und seiner Institutionen abbauen.
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Hasskriminalität in Berlin: Betroffene sollen deutlich mehr Informationen erhalten
Karl ist bereits seit 2012 Ansprechpartnerin der Berliner Staatsanwaltschaft für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTI) und verfolgt in dieser Funktion Straftaten zum Nachteil nicht heterosexueller Menschen. Dieses Konzept habe sich bewährt, und man habe es nun „auf die gesamte Palette der Hasskriminalität“ ausgedehnt. Die Zentralstelle wurde bereits im Nachgang der rechten Terroranschläge von Halle und Hanau angekündigt und hat neben Leiterin Karl 18 weitere Mitarbeiter.
Jenseits der eigentlichen Ermittlungsarbeit wolle man die jeweiligen Opfer von Hassverbrechen auch häufiger über den Stand der Verfahren unterrichten. Das in der Strafprozessordnung vorgesehene Mindestmaß, dass zumeist nur die Information über die Einstellung des Verfahrens vorsieht, reicht laut Karl nicht. Betroffene sollen künftig auch darüber informiert werden, wenn Anklagen erhoben, Strafbefehle erlassen oder Verfahren abgeschlossen werden. Leider sei es bislang häufig der Fall, dass Betroffene Anzeige erstatten und dann „nie wieder etwas davon hören“, so Karl weiter. Auch Nachfragen sollen möglich sein.
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Berliner Staatsanwaltschaft führte 2410 Verfahren wegen Hassverbrechen
Laut Karl ist in den vergangenen Jahren nicht nur die Zahl der Hassverbrechen gestiegen, sondern auch die der Anzeigen. So seien etwa 2012 noch rund 100 Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung gemeldet worden, 2019 waren es 437. Insgesamt habe die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr 2410 Verfahren wegen Hassverbrechen geführt. In den meisten Fällen ging es dabei laut Karl um Beleidigungen, in 117 um Körperverletzungen und in einem Fall um den Tod eines Menschen. 296 Täter wurden verurteilt – 202 zu Geld- und 34 zu Haftstrafen. 914 Ermittlungen richteten sich gegen unbekannte Personen.
Hassverbrechen würden Menschen einschüchtern, sich zu äußern und ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen, so Karl weiter. Man wolle Mehrfachtäter möglichst früh stoppen. „Dazu brauchen wir Verurteilungen.“ Denn andernfalls würden sich Täter bestärkt fühlen, weitermachen und unter Umständen die Intensität steigern. „Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen.“ Karl und ihr Team sind per E-Mail direkt unter StA-Zentralstelle-Hasskriminalität@sta.berlin.de erreichbar.