Gastronomie

Restaurants öffnen wieder in Berlin: Das muss man wissen

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Wiedereröffnung von Berliner Restaurants und Cafés

Wiedereröffnung von Berliner Restaurants und Cafés

Nach mehreren Wochen Schließung soll te die Berliner Gastronomie-Branche wieder aufatmen können. Im Rahmen der Corona-Lockerungen dürfen Restaurants und Cafés unter Hygiene- und Abstandsregeln wieder Gäste empfangen. IMAGES AND SOUNDBITESN°1RN3C2

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Ab heute können die Bürger wieder in Restaurants und Cafés essen gehen. Was Kunden beachten müssen - wir geben ein Überblick.

Berlin.  In Berlin dürfen die Bürger ab Freitag wieder in Restaurants, Imbissen und Cafés sitzen und essen. Zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr können die Gaststätten in der Corona-Krise ihre Innen- und Außenbereiche aufmachen - vorausgesetzt, sie bieten selbst zubereitete Speisen an. Zwischen den Stühlen müssen sie einen Abstand von 1,5 Meter einhalten und auch sonst vieles beachten. Vor allem was den Datenschutz angeht, bleiben allerdings noch offene Fragen, die auch die Verbraucher betreffen. Ein Überblick.

Werden alle Berliner Restaurants sofort wieder öffnen?

Einige Gastronomen werden wohl noch etwas warten, schätzt der Berliner Gastroverband Dehoga. Zwar ist die finanzielle Situation vielerorts prekär. Der ein oder andere Betrieb werde aber sicherlich schnell merken, dass aufgrund der Vorschriften ein Öffnen noch gar keinen Sinn mache, sagte vor wenigen Tagen Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder. Ohne Touristen fehle vielen Cafés und Restaurants zudem eine wichtige Einnahmequelle.

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Endlich wieder Berlin-Feeling mit Café-Stühlen auf dem Bürgersteig?

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Berlin steht derzeit mit den Bezirken in Kontakt, um genau darüber zu verhandeln. Das Problem: Es muss für Passanten genug Platz sein, um gefahrlos an den Gästen vorbeigehen zu können. Es wird deshalb diskutiert, die Sitzmöglichkeiten vom Bürgersteig auf Parkstreifen oder sogar die Straße zu verlagern. Bislang bietet etwa der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg diese Möglichkeit an. Bis zum kommenden Sonntag, 18.00 Uhr, können die Betriebe dort „Platzbedarfe im ruhenden Parkraum oder auch auf der Fahrbahn“ anmelden.

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Doch die Regelungen dürften in jedem Bezirk sehr unterschiedlich sein. Das Bezirksamt Mitte etwa lehnt es in einem Schreiben an die anderen Bezirke ab, gastronomische Flächen auf den Straßen einzurichten. Der bürokratische Aufwand für Betriebe und Behörden stünde in keinem Verhältnis zu den gewonnenen Flächen, heißt es darin.

Was ist mit den Kneipen?

„Reine Schankwirtschaften, also Bars und Kneipen, müssen geschlossen bleiben. Auch Rauchergaststätten und Shisha-Bars dürfen weiterhin nicht öffnen“, hat die Senatsverwaltung festgelegt. Wann diese Betriebe öffnen dürfen, steht noch nicht fest.

Kann ich all meine Freunde mit ins Restaurant nehmen?

Die Restaurants dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen oder den Bewohnern eines weiteren Haushalts besucht werden. Eine Obergrenze, wie viele Menschen an einem Tisch sitzen dürfen, gibt es allerdings nicht. Weil die Betriebe aber auf die Abstandsregel achten müssen, werden in den Restaurants weniger Gäste Platz haben als sonst.

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Was muss ich sonst noch beachten?

Nicht allzuviel. Eine Maskenpflicht wie in Geschäften gibt es für die Kunden nicht. Allerdings muss das Servicepersonal Mund-Nase-Bedeckungen tragen. Auf eine maximale Aufenthaltsdauer für Gäste hat der Senat ebenfalls verzichtet.

Muss ich am Eingang meine Adresse hinterlassen?

Möglicherweise. Der Senat empfiehlt den Unternehmen dringend, „Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu installieren.“ Empfohlen wird demnach „die Erstellung einer Anwesenheitsliste, in welcher die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten hinterlegen“. Doch das ist nicht verpflichtend. In welcher Form und welche Daten am Ende von den Gästen erhoben werden, kann jedes Restaurant selbst entscheiden.

Die Datenschutzbeauftragte der Hauptstadt konkretisierte die Vorschläge. Demnach gehören zu den erforderlichen Daten der Name, die Telefonnummer sowie der Zeitraum des Aufenthalts der Gäste. Es müsse sichergestellt sein, dass Kunden die Angaben anderer Gäste nicht zu Gesicht bekommen. „Die Daten sollten also beispielsweise für jede Person auf einem gesonderten Blatt erfasst werden“, teilte die Behörde auf Anfrage mit.

Was passiert mit meinen Daten?

Auch hier gibt es noch einige offene Fragen. Fest steht bislang, dass die erhobenen Daten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Das müsse etwa mittels eines Aktenvernichters geschehen. „Das reine Zerreißen ist unzulässig“, so die Datenschutzbeauftragte. Die Listen müssen außerdem sicher verschlossen aufbewahrt werden. „Sie dienen ausschließlich der Nachverfolgung von Infektionsketten und dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die mit der Nachverfolgung von Infektionsketten beauftragt sind“, teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft mit.

Im Falle einer Infektion sollen die Betreiber sie an die Behörden weitergeben, damit diese die Kontaktketten über die Listen nachverfolgen können. Trotz der dringenden Empfehlung besteht für die Restaurants aber keine Pflicht, die Daten zu erheben. Ihnen steht zudem frei, wie genau sie die Daten speichern wollen, etwa digital über ein Reservierungssystem oder über Listen, die am Eingang ausliegen.

Bilder der Corona-Krise in Berlin

Coronavirus in Berlin - Das müssen Berliner wissen:

( dpa )