Berlin.

Berliner Gaststätten und Restaurants müssen sich bei der Öffnung ab 15. Mai an zahlreiche Auflagen halten. Sie müssten nicht nur Abstands- und Hygieneregeln beachten, sondern auch Maßnahmen zur Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionsketten, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Donnerstag nach der Senatssitzung erläuterte.

"Wir haben festgelegt, dass wir über Reservierungssysteme oder Ähnliches Informationsmöglichkeiten empfehlen zur Kontaktnachverfolgung", sagte sie. Wenn irgendwo ein Anstieg der Infektionen verzeichnet werde, sei es wichtig, die Kontakte sehr zügig nachverfolgen zu können. "Und das hoffen wir über Reservierungssysteme möglich machen zu können. Diese Daten sollen für vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden."

Am Mittwoch hatte der Senat entschieden, dass Restaurants und Speise-Gaststätten nach rund sieben Wochen Zwangspause am 15. Mai wieder öffnen können. Erlaubt ist das von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Innen- und Außenbereich. Gäste wie Personal müssen Abstands- und Hygieneregeln einhalten, darunter 1,5 Meter Mindestabstand.

Sie hoffe, dass die Berliner das kulinarisches Angebot der Stadt trotz der Einschränkungen wieder ein Stück weit genießen könnten, sagte Pop. Reine Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Diskotheken müssten indes vorerst zu bleiben.