Die Berliner Bezirke haben im vergangenen Jahr 29 Mal ihr Vorkaufsrecht für Wohnimmobilien ausgeübt. Auf diese Weise kauften sie insgesamt 685 Wohnungen in sogenannten Milieuschutzgebieten, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitteilte. Dort haben die Bezirke ein Vorkaufsrecht, wenn private Eigentümer Wohnhäuser veräußern. So soll sich die Sozialstruktur besser erhalten lassen. Derzeit gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung 61 Milieuschutzgebiete mit rund 482 000 Wohnungen, in denen rund 914 000 Berlinerinnen und Berliner leben.

Die sogenannten Vorkaufsfälle verteilen sich auf die folgenden Bezirke: 4 in Mitte, 10 in Friedrichshain-Kreuzberg, 2 in Pankow, 5 in Tempelhof-Schöneberg, 5 in Neukölln, 1 in Treptow-Köpenick und jeweils ein erster Ausübungsfall in Lichtenberg und Reinickendorf. In 2018 waren es 21 Vorkaufsfälle, in diesem Jahr bis zum 17. April bisher 5.

Außerdem gab es im vergangenen Jahr in 61 Fällen sogenannte Abwendungsvereinbarungen, in der sich der Käufer verbindlich verpflichtet, die Ziele der jeweiligen Erhaltungsverordnung einzuhalten. Zuvor hat die in Berlin erscheinende Tageszeitung "Neues Deutschland" (Freitagausgabe) darüber berichtet.

"Durch das Instrument des kommunalen Vorkaufrechts und der Abwendungen in Milieuschutzgebieten konnten in Berlin seit dem Jahr 2015 bis einschließlich 22. April insgesamt 5992 Wohnungen gesichert werden", erläuterte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). "Dadurch ist es bei anstehenden Verkäufen von Wohnungen gelungen, viele Mieterinnen und Mieter vor Luxusmodernisierung, Mieterhöhungen oder Verdrängung zu schützen."

dpa