Berlin. 21 leerstehende und verwahrloste Häuser gibt es in Berlin. Dagegen geht der Senat nun mit härteren Strafen vor.
Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin Mangelware. Ein besonderer Dorn im Auge des rot-rot-grünen Senats sind deshalb auch Immobilien, die leer stehen und verwahrlosen – und somit unbewohnbar sind. Verschwendeter Wohnraum, der eigentlich dringend benötigt würde. Das Abgeordnetenhaus hat daher am Donnerstag die Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes beschlossen. Nun können Bezirke höhere Strafen gegen Besitzer von sogenannten Geisterhäusern verhängen.