Berlin. Die Berliner Justiz stellt den richterlichen Bereitschaftsdienst in Strafsachen in den Nachtstunden zum Jahresende ein. Der Bereitschaftsdienst zur Tageszeit soll gleichzeitig ausgeweitet werden. Das teilte das zuständige Amtsgericht Tiergarten am Dienstag mit.
Das Gericht setze damit zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts um, zudem solle der effektive Einsatz der Richter bei den bekannten begrenzten personellen Ressourcen gestärkt werden, hieß es in der Mitteilung. Bislang waren Strafrichter auch zur Nachtzeit verfügbar, etwa um eilige Beschlüsse zu Wohnungsdurchsuchungen oder Blutentnahmen zu erlassen.
Eine Überprüfung hat jetzt ergeben, dass die Bereitschaftrichter im Durchschnitt selten öfter als einmal pro Nacht angerufen würden. Am Tag dagegen stehen im Durchschnitt 16 bis 18 Entscheidungen an. Ab dem 1. Januar 2020 können in den Nachtstunden anfallende unaufschiebbare Ermittlungsmaßnahmen künftig von der Staatsanwaltschaft direkt angeordnet und durch einen richterlichen Beschluss am nächsten Tag bestätigt werden. Der richterliche Bereitschaftsdienst besteht künftig zwischen 6 Uhr morgens und 21 abends.
Beim Amtsgericht Tiergarten sind nach Auskunft des Gerichtspräsidiums aktuell 174 Richterinnen und Richter beschäftigt, die auch die zusätzlichen Bereitschaftsdienste außerhalb ihrer regulären Dienstzeiten an 365 Tagen im Jahr übernehmen.