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Berlin richtet offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte ein

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Jens Anker
Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen.

Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen.

Foto: Paul Zinken / dpa

Berlin ist das erste Bundesland, das für sicherungsverwahrte Straftäter die Möglichkeit des offenen Vollzugs anbietet.

Berlin. Es dauerte fast eineinhalb Stunden, bevor sich dann doch hörbar Unmut breit machte. „Das haben sich die Straftäter doch selber eingebrockt und jetzt wird ihnen der rote Teppich ausgerollt“, beschwerte sich ein Anwohner. „Ich werde mein Kind sicher nicht in Kontakt mit Sexualstraftätern treten lassen.“ Eine Anwohnerin raunte: „Die Kinder werden denen ja auf dem Silbertablett präsentiert.“

JVA Tegel: Möglichkeit des offenen Vollzugs für Sicherungsverwahrte

Davor hatte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Tegel, Martin Riemer, den Anwohnern seine Pläne für eine neue Einrichtung vorgestellt. Berlin betritt Neuland: Als erstes Bundesland wird es für bestimmte sicherungsverwahrte Straftäter die Möglichkeit des offenen Vollzugs anbieten. Das heißt, einige ehemals besonders gefährliche Täter werden vorsichtig auf die Freiheit vorbereitet – und zwar vor den Mauern der Justizvollzugsanstalt.

Eine derartige Einrichtung müsste es laut Gesetz schon seit 2013 geben, bislang ist das aber nicht der Fall. Nun bietet sich aus Sicht der Justiz eine geeignete Möglichkeit in einem früher für Dienstwohnungen der JVA genutzten Gebäude in der Seidelstraße, direkt vor der Haftanstalt.

„Uns ist bewusst, dass eine Einrichtung des offenen Vollzuges für Sicherungsverwahrte Fragen und Befürchtungen aufwirft“, sagte der Leiter JVA Tegel, Martin Riemer, am Montagabend im Kulturraum der JVA. Die Anstalt hatte rund 400 Anwohner der künftigen Einrichtung zu einem Informationsgespräch geladen, um über die Pläne der Justiz zu unterrichten.

Derzeit sind 48 Personen in Sicherungsverwahrung

Etwa 100 sind der Einladung gefolgt. Die meisten Gesichter der Anwesenden, die eben noch mit zusammengepressten Lippen dem Geschehen folgten, entspannten sich nach wenigen Minuten etwas, als Kerstin Becker den Umgang mit Sicherheitsverwahrten erklärte.

Becker ist die Leiterin der Abteilung für diese besonders schweren Fälle in der JVA Tegel. Sie ist damit die Chefin der derzeit 48 Berliner Sicherungsverwahrten. Dabei handelt es sich um Straftäter, die zu einer Haftstrafe verurteilt wurden und von denen Fachleute ausgehen, dass von ihnen auch nach der Verbüßung ihrer Strafen, eine erhebliche Gefahr ausgeht.

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Diese Gefangenen werden in einem eigenen Gebäude der JVA getrennt von den anderen Insassen untergebracht. Zwei Drittel von ihnen sind Sexualstraftäter, ein Drittel Gewaltverbrecher. Sie haben Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und 15 Jahren erhalten und kamen danach in die Sicherungsverwahrung – im Justizjargon „SV“ genannt. „Auch ich habe Kinder, ich verstehe Ihre Sorgen“, sagte Becker. Aber die Anstalt unternehme alles, um eine Gefahr für die Öffentlichkeit zu vermeiden. Gerade deswegen werde der offene Vollzug eingerichtet.

Insasse darf nur in Begleitung von Justizbediensteten JVA verlassen

Becker warb bei den Anwohnern für Verständnis. „In der JVA Tegel werden jeden Tag Häftlinge entlassen, sie sitzen neben ihnen in der U-Bahn oder ziehen in ihre Nachbarwohnung ein.“ Bevor Sicherungsverwahrte in den Genuss von Hafterleichterungen gelangten, müssen sie sich demnach einem mehrjährigen und mehrstufigen Verfahren stellen.

Erst wenn mehrere externe Gutachter, die JVA und die Justizverwaltung zum Schluss kommen, dass ein Insasse sich ernsthaft um eine Änderung seines Verhaltens bemühe, dürfe er erstmals in Begleitung von Justizbediensteten die Anstalt für eine kurze Zeit verlassen. Danach folgen weitere Untersuchungen und Prüfungen, bevor weitere Haftlockerungen möglich werden.

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Erst danach kommen sie für eine Unterbringung im offenen Vollzug in Frage. Das trifft derzeit für drei der in Tegel einsitzenden Sicherungsverwahrten zu. Alle Drei deutlich über 60 Jahre alt und mit gesundheitlichen Problemen. Neun weitere können aktuell in Begleitung von Justizbediensteten für Ämtergänge oder eine ehrenamtliche Tätigkeit die Anstalt stundenweise verlassen. Die Gesichter der Anwesenden verfinsterten sich wieder, als Becker sagte: „Niemand kann in deren Köpfe sehen.“ Trotz aller Beobachtungen und Prognosen, gebe es keine vollständige Gewissheit.

„Unser Rechtssaat setzt auf Resozialisierung. Die Möglichkeit des offenen Vollzugs ist im Regelfall hilfreich und folgerichtig, darf aber nie die Antwort auf Kapazitätsprobleme sein. Sicherungsverwahrung wird nicht umsonst angeordnet, sondern weil von diesen Straftätern belegbar eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht", erklärt GdP-Sprecher Benjamin Jendro.

Es sei richtig, dass die Personen jederzeit eine Chance auf Überprüfung haben. "Sie aber trotz dieser Einschätzung auf die Straße lassen zu wollen, ist grob fahrlässig und lässt sich keinem rechtschaffenen Bürger mehr erklären." Weiterhin erklärt Jendro, dass man nicht dem Irrglauben verfallen solle, "derartige Personen außerhalb von Gefängnismauern und den damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen rund um die Uhr im Blick haben zu können.“

Seit 2013 wurden 15 Sicherungsverwahrte entlassen

Seit 2013 sind Justizangaben zufolge 15 Sicherungsverwahrte in Berlin entlassen worden, einer davon wurde rückfällig. Er musste wegen eines Justizfehlers ohne vorherige Vorbereitung unvermittelt frei gelassen werden und beging weitere Straftaten. Alle anderen sind seither nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Längst nicht alle Insassen kommen nach Beckers Angaben für die Unterbringung im offenen Vollzug in Frage. „Sie werden nie mehr in Freiheit kommen“, sagte die Leiterin der SV. Einer der Berliner Insassen sitzt seit 18 Jahren in der Sicherungsverwahrung, ein anderer ist mittlerweile weit über 80 Jahre alt.

Vor sechs Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Danach wanderte die Zuständigkeit für die Unterbringung auf die Bundesländer zu. Jedes Land muss die Unterbringung nun selber regeln. Das Berliner Gesetz, vom ehemaligen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgelegt, sieht die Einrichtung eines eigenen offenen Vollzuges für Sicherungsverwahrte vor. Die Justiz plant in dem Gebäude in der Seidelstraße die Einrichtung von bis zu zehn Plätzen. Das Haus soll Anfang 2021 öffnen.

Die Anwohner verließen am Abend die Veranstaltung mit gemischten Gefühlen. Einige spendeten Applaus, andere zeigten sich mit den erhaltenen Informationen zufrieden, einige wenige schüttelten mit dem Kopf. „Das ist so, als ob man ein Kind vor einem Süßwarenladen absetzt“, sagte ein Mann. Der künftige offene Vollzug liegt direkt am U-Bahnhof Holzhauser Straße. Viele junge Menschen gehen im Sommer dort auf ihrem Weg zum Flughafensee entlang. Vor den Augen ehemaliger Sexualstraftäter.