Für den Stiftungsrat der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen ist das Urteil des Arbeitsgerichts ein Erfolg. Die von Kultursenator Klaus Lederer (Linke) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) durchgesetzte Kündigung gegen den Stellvertreter des langjährigen Leiters Hubertus Knabe sei rechtens, so das Gericht.
Bewerbungsgespräche fanden Wohnung von Helmuth Frauendorfer statt
Grund für die Entscheidung sei, dass Gedenkstätten-Vize Helmuth Frauendorfer wiederholt junge Bewerberinnen um Volontariats- oder Praktikumsplätze in „inadäquate Gesprächssituationen“ gebracht habe, aus denen sich diese nicht befreien konnten. So seien Bewerbungsgespräche in einer Gaststätte oder in Frauendorfers Privatwohnung stattgefunden.
Trotz eines „Anpfiffs“ seines Vorgesetzten Knabe habe er sein Verhalten fortgesetzt. Angesichts dieser Prognose sei die Ordentliche Kündigung gerechtfertigt, so das Gericht. Knabe musste seinen Posten räumen, weil er nicht energisch genug gegen seinen Stellvertreter vorgegangen sei.
Nicht befasst hat sich das Arbeitsgericht mit den im Raum stehenden Vorwürfen wegen sexueller Belästigung. Diese Frage sei nicht entschieden, weil schon die unstreitigen Vorgänge für eine Vertragsauflösung ausreichten. Es stehe dem Kläger jedoch frei, in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht zu ziehen.
Helge Heidemeyer ist zufrieden mit Urteil
Der neue Leiter der Gedenkstätte Helge Heidemeyer zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. „Ich bin froh, dass sich das Engagement der jungen Frauen ausgezahlt hat“, sagte Knabes Nachfolger. „Für uns als Gedenkstätte ist wichtig, dass wir uns wieder auf die Arbeit konzentrieren können.“ Mit dem Richterspruch werde die Lage weiter befriedet.
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