Berlin. Alle Berliner Richter bekommen neue Laptops. Das sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) im Gespräch mit der Berliner Morgenpost. Die 1600 Geräte werden schrittweise angeschafft. Am Sozialgericht wurde damit bereits begonnen. Die Umstellung soll nun noch einmal vor dem Hintergrund der Trojaner-Attacke auf das Kammergericht beschleunigt werden.
Das Berliner Kammergericht ist derzeit wegen eines Trojaner-Befalls nur eingeschränkt arbeitsfähig. Frühwarnsysteme des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hatten den Befall im Computersystem am 25. September bemerkt. Die Rechner des Kammergerichts waren daraufhin vom Internet getrennt worden. Auch zum Landesnetz haben die Rechner keinen Zugang mehr. Bei dem Trojaner handelt es sich um „Emotet“. Der ist darauf spezialisiert Kontodaten abzugreifen.
Behrendt sagte der Berliner Morgenpost: „Wir gehen momentan nicht von einem gezielten Angriff auf das Kammergericht aus. Es ist nach unseren Erkenntnissen auch nicht zum Abfluss von Daten gekommen.“ Man habe dem Kammergericht nun 30 Rechner zur Verfügung gestellt, die ans Internet und das Landesnetz angeschlossen seien. „Das wird jetzt sehr kurzfristig auf 60 erhöht“, sagte Behrendt weiter.
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Hacker-Angriff auf Kammergericht: Trojaner über Mail-Anhang
Unklar ist hingegen, wann das Kammergericht wieder voll arbeitsfähig sein wird. Das könne noch Monate dauern. Auf der Suche nach dem Ursprung des Befalls sei man einen Schritt weiter. „Der Kammergerichtspräsident geht davon aus, dass der Trojaner über einen Mail-Anhang ins IT-System gelangen konnte. Momentan gehen wir nicht davon aus, dass es durch missbräuchlichen Umgang mit USB-Sticks passierte“, sagte der Justizsenator.
Der Angriff führt in der Justiz nun auch zu strengeren Regeln mit Datenträgern. Momentan ist der Gebrauch von USB-Sticks nicht generell ausgeschlossen. „Wir arbeiten mit besonderen USB-Sticks, die einen besonderen Sicherheitscheck durchlaufen haben“, erklärte Behrendt. „Aber perspektivisch wird das der Vergangenheit angehören. Da werden wir alles zumachen.“
Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört, dass die Richter selbst entscheiden können müssen, wie sie zu ihrem Urteil kommen, ob handschriftlich, mit der Schreibmaschine oder digital. Sie unterliegen also nicht der kompletten Aufsicht durch die Justizverwaltung. Bislang legte das Kammergericht Wert darauf, selbst für ihre IT verantwortlich zu sein. Das ändert sich nun.