Berlin. Der Klimaschutzrat warnt den rot-rot-grünen Senat vor der Einführung des Mietendeckels in der bislang geplanten Form. Wie aus einem aktuellen, der Berliner Morgenpost vorliegenden Positionspapier des unabhängigen Expertengremiums hervorgeht, befürchtet der Klimaschutzrat, „dass die Dynamik bei den dringend notwendigen Investitionen im Berliner Wohnungsbestand deutlich nachlassen wird“. Dies betreffe insbesondere die energetische Modernisierung zur weiteren Minderung des CO2-Ausstoßes, wie es in dem Papier heißt.
Seit Jahren bereits, so gibt der Klimaschutzrat zu bedenken, befinde sich die energetische Sanierung im Gebäudebestand weit unterhalb der dringend notwendigen Dynamik, die zur Erreichung der Klimaschutzziele nötig sei. Mit den aktuell im Referentenentwurf des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ formulierten Regelungen drohen aus seiner Sicht jedoch weitere Verschlechterungen. Der Klimaschutzrat fordert daher, das Gesetz entsprechend nachzubessern.
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Umstrittener Mietendeckel soll rückwirkend gelten
Berlin hat im Juni als erstes Bundesland einen Mietendeckel beschlossen. Die Entscheidung ist stark umstritten. Fünf Jahre lang dürfen Mieten in nicht preisgebundenen und sozial geförderten Wohnungen nicht erhöht werden. Das Mietendeckel-Gesetz soll rückwirkend ab 18. Juni gelten und spätestens im Januar 2020 in Kraft treten.
Die Neuregelung gilt nach Berechnungen der Senatsbauverwaltung für rund 1,5 Millionen Wohnungen, etwa zwei Millionen Berliner seien also betroffen. Neubauwohnungen sind vom Mietenstopp ausgenommen.
Senatorin legt Gesetzesentwurf bald vor
Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat angekündigt, bis Oktober einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie will außerdem, dass Berliner die Absenkung ihrer Miete beim Bezirk beantragen können, wenn sie mehr als 30 Prozent des Gesamteinkommens fürs Wohnen aufbringen müssen. Gegen diesen Plan hat sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) ausgesprochen.
Der Senat hatte den Berliner Klimaschutzrat gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, die jetzt vorliegt. Darin spricht sich das Gremium für sozialverträgliche und wirtschaftlich angemessene Modernisierungen aus, mit denen die im Berliner Energiewendegesetz bis 2050 und im Energie- und Klimaschutzprogramm bis 2030 festgelegten Ziele erreicht werden können.
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Sanierungsrate müssen sich verdoppeln oder verdreifachen
Die Gebäudesubstanz verursache heute rund 50 Prozent der C02-Emissionen in Berlin, so der Klimaschutzrat. Er verweist auf eine von der Senatsumweltverwaltung und dem Energiekonzern Vattenfall veröffentlichten Machbarkeitsstudie zum Kohleausstieg Berlins 2030. Daraus geht erheblicher Handlungsbedarf hervor: Um eine Senkung der Berliner CO2-Emissionen um 85 bis 98 Prozent bis 2050 zu erreichen, müsse sich die Sanierungsrate von heute unter einem Prozent pro Jahr verdoppeln, wenn nicht sogar verdreifachen.
Der Senat sieht in seinem Referentenentwurf sozialverträgliche Umsetzungen von Modernisierungen zwar vor. Außerdem stellt er eine Beteiligung an den Kosten energetischer Sanierungen in Form von Mietzuschüssen in Aussicht. Der Klimaschutzrat befürchtet dennoch, dass teure Sanierungen nicht im erforderlichen Maße durchgeführt werden. Kleinvermieter träfen die Neuregelungen in besonderer Weise, da geringere Einnahmen den Spielraum für Investitionen in energetische Modernisierung erheblich einschränkten.
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