Berlin. Das Berliner Landgericht hatte übelste Beschimpfungen gegen Renate Künast als hinnehmbar gewertet. Kanzlei stellt Strafanzeige.

Die in der Rhein-Main-Region ansässige Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner hat wegen des Urteils im Fall der massiven Beschimpfungen von Renate Künast gegen die Richter des Berliner Landgerichts Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Sie habe die Anzeige am Montag dieser Woche der Berliner Staatsanwaltschaft zugeleitet, sagte Jessica Hamed, eine der Anwältinnen der Kanzlei der Berliner Morgenpost am Donnerstag.

„Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben“, sagte die Anwältin.

Renate Künast beschimpft: Kanzlei: "Straftatbestand der Beleidigung wäre damit abgeschafft"

Kritik übt sie vor allem an der Darstellung der Berliner Richter, die Angriffe auf die Politikerin seien noch statthaft, weil sie in einem Sachbezug stünden. „Faktisch wäre der Straftatbestand der Beleidigung damit abgeschafft, da ein Sachzusammenhang immer gefunden werden kann“, kritisierte Hamed. Als Folge aus diesem Urteil wäre es ohne weiteres straffrei möglich, sich gegenüber einem Polizisten, dessen Handlung man für falsch hält, beispielsweise wie folgt zu äußern: „Du Stück Scheiße hast hier nichts in meiner Wohnung zu suchen.“

Auf der Website der Kanzlei führen die Anwälte ihre Argumentation weiter aus: "...die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig – diese wurden zwar zitiert, aber nicht angewandt; es erscheint zudem fernliegend, dass die Entscheidung lediglich Folge einer oberflächlichen, „schlampigen“ Bearbeitung sein könnte. Denn den Richtern musste aufgrund der Prominenz von Frau Künast klar gewesen sein, dass die Entscheidung großen medialen Wiederhall finden wird."

Am Freitag bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des RBB, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei. "Derzeit wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht", sagte eine Sprecherin.

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Kommentar "Drecks Fotze" haarscharf an der Grenze des noch Hinnehmbaren

Das Berliner Landgericht hatte am 9. September im Fall der grünen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast entschieden: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der Berliner Morgenpost.

Künast selbst hatte angekündigt, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. „Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen“, sagte sie der dpa.

Künast wollte Klarnamen der Verfasser der Beschimpfungen

Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten des Kommentators herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten zu können. Dieser schrieb unter dem Namen „Andreas Goebel“. „Möglicherweise ist das der Klarname, aber um tatsächlich einen Bezug zu einer echten Person herzustellen, haben wir zu wenig Daten“, so Riemenschneider weiter. Gleiches sollte für 21 weitere Facebook-Nutzer erreicht werden, die die Politikerin zum Teil mit ähnlich drastischen, zumeist aus der Fäkalsprache stammenden Attributen titulierten und zu einem überwiegenden Teil erkennbar der AfD nahestehen.

Renate Künast bei Facebook beleidigt: Für Berliner Landgericht „zulässige Meinungsäußerungen“

Laut dem Beschluss, der der Berliner Morgenpost vorliegt, handelt es sich in allen 22 Fällen nicht um Beleidigungen sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es. Und genau das liegt nach Auffassung der Richter hier vor.

Alle 22 Kommentare entstanden als Reaktion auf einen mittlerweile gelöschten Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Der beruft sich auf einen Artikel in der „Welt“ vom Mai 2015. Darin wird eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen, in dem sie damals saß. Demnach redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt, was nach Auffassung des Berliner Landgerichts zulässig ist.

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Berliner Landgericht: Renate Künast muss sich überzogene Kritik gefallen lassen

Vor diesem Hintergrund kam das Landgericht zu folgender Auffassung: Da sich Künasts Zwischenruf ebenfalls im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, „ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragsstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“. Äußerungen wie „Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ wurde als „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“ gewertet. Die Unterstellung, dass Künast „vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef...“ wurde, ist laut Beschluss „überspitzt, aber nicht unzulässig“. Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen, habe „Sachbezug“. Attribute wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ wurden als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet.

Das Berliner Landgericht wollte sich zu dem Beschluss nicht äußern. Man dürfe sich erst gegenüber der Presse äußern, wenn eine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten förmlich zugestellt und das mit Rückübersendung eines Nachweises an das Gericht sichergestellt sei, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

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Anwalt: Renate Künast hat Pädophilie nie gutgeheißen

Künasts Anwalt Riemenschneider verweist darauf, dass der „Welt“-Artikel den Zusammenhang des Zwischenrufs nur bruchstückhaft wiedergebe, „Pädophilie beziehungsweise Geschlechtsverkehr mit Kindern wird und wurde von Frau Künast zu keinem Zeitpunkt befürwortet, gutgeheißen oder akzeptiert“.

Auch entsprechende Beschlüsse innerhalb der Grünen habe sie nie unterstützt. Der Zwischenruf habe nur dazu gedient, die gezielt falsche Wiedergabe des NRW-Beschlusses durch den CDU-Abgeordneten zu berichtigen. „Wir werden mit Sicherheit in eine höhere Instanz gehen“, so Riemenschneider weiter.

Angst vor Anfeindungen schränkt Meinungsfreiheit ein

Der Anwalt Jan Christian Sahl gehört zum Gründungsteam der Organisation „HateAid“, die sich gegen Hass und Hetze im Netz einsetzt. „Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht und es ist auch richtig so, dass in der politischen Auseinandersetzung mit härteren Bandagen gekämpft werden darf“, sagt er. Allerdings gebe es Grenzen, ab denen es strafbar werde. Die zu definieren, sei nicht immer ganz einfach. „Aus meiner Sicht sind sie aber in diesem Fall eindeutig überschritten worden.“

Insgesamt gebe es eine allgemeine Verrohung in der Gesellschaft, so Sahl weiter. „Wenn diese Begriffe tatsächlich noch unter Meinungsfreiheit fallen, wird sie eher eingeschränkt als geschützt.“ Denn dann würden sich aus Angst vor Anfeindungen weniger Menschen trauen, ihre Meinung zu sagen. Das schade am Ende der Demokratie.

Beschluss des Gerichts löst Unverständnis aus

Grünen-Chef Robert Habeck sagte der dpa: „Wir wissen inzwischen, dass eine verrohte Sprache den Weg zu realer Gewalt ebnet.“ Nicht zugelassen werden dürfe, „dass sie Normalität wird, in unseren Alltag einsickert und das Böse selbstverständlich wird“.

"Dieses fatale Urteil, welches eines Rechtsstaats unwürdig ist, berührt uns alle", sagte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). Sprache sei nicht nur Kommunikation, sondern Ausdruck von respektvollem, kultivierten Miteinander. "Wenn diese Kultur nicht mehr juristisch geschützt wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis den Worten Gewalt folgt."

"Diese Form von Hass wird noch immer zu sehr verharmlost"

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte: "Bei allem Respekt vor unseren Gerichten: Was Renate Künast hier an widerlichen Beleidigungen erhalten hat, sollte niemand ertragen müssen." Meinungsfreiheit habe Grenzen, wenn zu Gewalt gegen Personen aufgerufen oder widerliche Hetze betrieben werde. Linksparteichefin Katja Kipping sagte: "Diese Form von Hass wird noch immer zu sehr verharmlost." Das müsse aufhören.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, sagte, Gewaltschutz sei ein Thema, das alle Ebenen des Staates angehe. "Und wir reden bei den genannten Beispielen verbaler Übergriffe über nichts anderes als über Gewalt."

Der Deutsche Richterbund wies auf die erwartete Prüfung des Urteils hin. „Renate Künast hat eine Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts angekündigt, was eine Überprüfung der in Rede stehenden Rechtsfragen durch das Kammergericht ermöglicht“, sagte Geschäftsführer Sven Rebehn in Berlin.

Hintergrund: Neun Tipps zum Umgang mit Hass und Hetze im Netz

Dieser Artikel wurde erstmals am 18. September 2019 veröffentlicht.