„Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig“ schreiben die Berliner Wirtschaftsjuristen Dr. Benedikt Wolfers und Dr. Kai-Uwe Opper von der Kanzlei „Posser, Spieth, Wolfers & Partners“ im Fachblatt „Neue Juristische Wochenschrift“ (36/2019).
Der Senat, so die Autoren, habe nach sehr kurzer Vorbereitungszeit „mit heißer Nadel die Eckpunkte eine Berliner Mietengesetzes gestrickt“. Komme das Gesetz aber, sei es schon mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig. Die Juristen widersprechen der These, ein Bundesland wie Berlin habe die Kompetenz für ein öffentliches Mietrecht und somit die Einführung des sogenannten Mietendeckels, auch wenn das Juristen im November 2018 im Auftrag der Berliner SPD-Fraktion gutachterlich stützten.


