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Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen, müssen sich bei einer zuständigen staatlichen Stelle wie Polizei oder Ausländerbehörde melden. Dann werden sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die 16 Bundesländer verteilt.
Dabei gilt eine Quote, die sich nach dem „Königssteiner Schlüssel“ richtet. Darin werden die Steuereinnahmen der Länder zu zwei Dritteln und die Bevölkerungszahl zu einem Drittel gewichtet. Derzeit liegt Berlin dabei an sechster Stelle und muss 5,14 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.


