Berlin. Ein 29-Jähriger soll in Berlin 23 Mal bewusst in andere Autos gefahren sein. Dabei nutzte er die Arglosigkeit anderer Fahrer aus.
Defensiv fahren, abwarten, den anderen Autofahrern die Initiative überlassen, dann Gas geben. Und wenn es knallt, ist der andere schuld. So funktioniert, in einfachen Worten beschrieben, die viel erprobte Masche, bei der mit fingierten Verkehrsunfällen die Versicherungen abgezockt werden. Salam J. soll ein wahrer Könner auf diesem Gebiet gewesen sein, glaubt zumindest die Berliner Staatsanwaltschaft. Nach langwierigen Ermittlungen hat sie den im Irak geborenen Deutschen angeklagt, seit Montag muss sich der 29-Jährige vor einem Schöffengericht verantworten.
23 Fälle zwischen Anfang 2012 und Ende 2015 sind in der Anklage aufgelistet. Dabei soll J. unübersichtliche und besonders „knifflige“ Verkehrssituationen abgepasst haben, um die Unfälle herbeizuführen und die alleinige Schuld hinterher auf den Unfallgegner abzuwälzen. 23-mal gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gewerbsmäßiger Betrug wird dem Deutsch-Iraker vorgeworfen. Denn ausschließliches Ziel der Aktionen soll es gewesen sein, die Versicherungen zur Kasse zu bitten.
Die „kniffligen“ Situationen, die J. ausgenutzt haben soll, waren unterschiedlicher Art. Da gab es den Autofahrer, der von einer Neben- in die Hauptstraße einbiegen wollte. Die Fahrweise des auf der Hauptstraße fahrenden J. signalisierte dem Mann offenbar, er könne es noch schaffen, vor J. in die Hauptstraße einzubiegen. Er schaffte es nicht. Da war die Frau, die an einem in zweiter Reihe parkenden Transporter vorbeifahren wollte, bevor der Gegenverkehr die Engstelle erreichte. Der Gegenverkehr, das war in diesem Fall Salam J. Besonders beliebt, weil offenbar mehrmals praktiziert, waren wohl Spurwechsel bei verengter oder verbreiteter Fahrbahn. „Der lässt mich noch rein“, dachte sich mancher Autofahrer. Nein, ließ er nicht, so kam es zum unvermeidlichen Zusammenstoß.
Schadensersatzforderungen von jeweils bis zu 7000 Euro
Unterwegs gewesen sein soll J. vor allem auf den Straßen in Tempelhof, Schöneberg, Kreuzberg und Wedding. Mal mit einem Opel, mal mit einem Audi, regelmäßig mit einem 3er BMW und gelegentlich mit einem Mercedes. Häufig wiesen die Fahrzeuge bereits Schäden aus früheren Unfällen auf. Die soll J. der Einfachheit halber den Versicherungen gleich mit in Rechnung gestellt oder es zumindest versucht haben.
Nach den jeweiligen Unfällen ging der Angeklagte, ausgestattet mit einem Gutachten, für das immer die gleichen Sachverständigen verantwortlich waren, zu seinem Anwalt. Der machte dann die Forderungen bei den gegnerischen Versicherungen geltend, immer Schadenersatzforderungen zwischen 3000 und 7000 Euro. Sollte J. die Unfälle tatsächlich fingiert haben, müsse ihm eine gewisse Dreistigkeit und Kühnheit attestiert werden. Denn der 29-Jährige beließ es nicht bei der Meldung an die Versicherungen. Lehnten die ab, folgte die Zivilklage beim Landgericht. Mit wechselndem Erfolg.
Mal gab das Gericht ihm recht, mal lehnte es ab. Und oft entschied die Versicherung trotz ursprünglicher Ablehnung nach der Klage zur Vermeidung eines lästigen Rechtsstreites doch zu zahlen oder zumindest einen Vergleich anzubieten. Versicherungen agieren heutzutage oft so. Bei kleinen Schäden – bis in den vierstelligen Bereich – lohnt sich für sie keine aufwendige Schadensbearbeitung. Da gilt das Motto „Scheck und weg“.
Dass es die in der Anklage aufgeführten Unfälle tatsächlich gab, ist unstrittig. Ob Salam J. sie fingiert hat, muss der Prozess, der am Mittwoch fortgesetzt wird, noch zeigen. Zu den Vorwürfen schwieg der Angeklagte zu Prozessbeginn am Montag, Sein Mandant werde sich derzeit nicht äußern, teilte der Verteidiger bei der Anhörung mit. Zur Person des Angeklagten erfuhr das Gericht, dass er mit neun Jahren nach Deutschland kam, die Schule ohne Abschluss verließ, über keine Berufsausbildung, aber sehr wohl einige angeeignete Fähigkeiten verfüge. Und vor drei Jahren Privatinsolvenz anmeldete.
Trotz fehlender Qualifikationen und laufender Insolvenz will der verheiratete Vater von zwei Kindern demnächst den Sprung in die Selbstständigkeit wagen. Frage des Richters: „Auf welchen Gebiet?“ Antwort des Angeklagten: „Irgendwas mit Autos.“