Smarte Geräte wie „Alexa“ von Amazon oder Smart-TVs und die darauf gespeicherten Daten dürfen beschlagnahmt und ausgelesen werden. Zu dieser Einschätzung kommt die Berliner Justizverwaltung. Sie folgt damit einer Einschätzung der Bundesregierung. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der FDP, Marcel Luthe, hervor, die der Berliner Morgenpost vorliegt.

Luthe wollte von der Justizverwaltung wissen, ob die Auswertung von bereits gespeicherten Daten auf smarten Geräten in Ermittlungsverfahren zulässig wäre. Und die Deutlichkeit der Antwort aus dem Haus von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) überrascht. Die Strafprozessordnung (StPO) erlaube die Beschlagnahme von Geräten als auch die Beschlagnahme von Daten, schreibt Staatssekretärin Daniela Brückner. „Vernetzte Geräte und die hierauf gespeicherten Daten sind von dieser zentralen Vorschrift des Beschlagnahmerechts der Strafprozessordnung nicht ausgenommen“, so Brückner weiter. Die Beschlagnahme sei als „offene Maßnahme“ ausgestaltet.