Berlin. Immer mehr ausländische Internetfirmen zahlen in Berlin Steuern. Im vergangenen Jahr betrug das Steueraufkommen insgesamt 81 Millionen Euro. In diesem Jahr wird die Summe deutlich höher ausfallen. Für die Monate Januar bis Mai konnte bereits ein Volumen von gut 71 Millionen Euro festgestellt werden, heißt es aus der Finanzverwaltung. Der Grund: Online-Händler aus dem Ausland, wie Amazon oder Airbnb, die ihre Waren und Dienstleistungen in Deutschland anbieten, lagern und versenden, haben lange so gut wie keine Mehrwertsteuer bezahlt. Doch seit einiger Zeit machen Berlins Finanzämter verstärkt Druck auf die Händler. Mit Erfolg, vor allem in Asien.
„Zurzeit erhalten die Berliner Finanzämter Steuererklärungen von rund 22.000 chinesischen Firmen, die im Internethandel tätig sind“, sagte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) der Berliner Morgenpost. Im vergangenen Jahr waren es noch 1500, im Jahr davor lediglich 430. Nach den Vorstellungen des Finanzsenators werden es künftig noch deutlich mehr Firmen sein. Insgesamt geht es um nicht gezahlte Steuern in einem dreistelligen Millionenbereich. „Wir wollen das auch auf andere Länder und auf Dienstleister wie Airbnb und andere ausweiten“, sagte Kollatz.
Finanzamt will an Anbieter-Listen von Airbnb
Diese weigerten sich bislang, den Steuerbehörden die Daten ihrer Anbieter zur Verfügung zu stellen. „Jemand, der 100 Berliner Wohnungen bei Airbnb anbietet, bekommt von Airbnb zwar eine Sammelrechnung, das Unternehmen versäumt dabei aber, den Anbieter darin zu unterstützen, dass er dafür bei uns eine Steuererklärung abgibt“, sagte Kollatz. „Das führt ganz zufällig dazu, dass praktisch keiner von denen auch nur einen Cent versteuert.“
Nun will das Finanzamt an genau diese Listen gelangen. „Das ist bislang schwer, weil Airbnb behauptet, es gebe sie in Deutschland gar nicht“, sagt Kollatz. Das habe Amazon zunächst auch versucht. Während Münchener Gerichte in erster Instanz dem Finanzamt Recht gaben, sei Berlin bei den hiesigen Gerichten nicht erfolgreich gewesen. „Zurzeit läuft deshalb ein Auskunftsersuchen an Irland, das wir gemeinsam mit Hamburg betreiben“, sagte Kollatz. Airbnb hat dort seinen Firmensitz.
Finanzverwaltung setzt auf Künstliche Intelligenz
Um den steigenden Arbeitsaufwand mit Steuererklärungen aus dem Ausland bewältigen zu können, setzt die Finanzverwaltung auf Künstliche Intelligenz. Einfache Steuererklärungen werden mittels einer Software herausgefiltert. „Wenn die Finanzämter diese Steuererklärungen akzeptieren, dann werden die nicht mehr angesehen, sondern nur noch Stichproben gezogen“, sagte Kollatz. Dadurch soll den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich mit Steuererklärungen befassen zu können, die komplizierter sind – wie die der chinesischen Online-Händler.
Vorreiter dabei ist das Finanzamt Neukölln, das im Rahmen einer bundesweiten Arbeitsteilung für die vielen Anbieter aus China zuständig ist. Künftig sollen auch indische Unternehmen verstärkt in den Blick genommen werden.
Händler haben Firmensitz oft in Niedrigsteuer-Ländern
Die Online-Branche gerät weltweit immer mehr unter Druck, weil viele Händler ihre Firmensitze in Niedrigsteuer-Ländern haben und ihre Geschäfte in anderen Ländern nicht versteuern. Die 16 deutschen Bundesländer haben deshalb beschlossen, die Betreiber der elektronischen Marktplätze wie Amazon, Ebay und Alibaba mit einem neuen Gesetz für die nicht entrichteten Steuern ihrer Anbieter in Haftung zu nehmen. Das Gesetz gilt seit diesem Jahr. Auf europäischer Ebene ist ein Gesetz geplant, das Online-Händler noch stärker in die Pflicht nimmt. Dann soll die Mehrwertsteuer direkt von den Plattformen eingezogen werden – und nicht mehr über die Händler.