Unternehmen, die Aufträge vom Land annehmen, müssen künftig einen Mindestlohn von 11,90 pro Stunde zahlen und bestimmte Öko-Kriterien erfüllen. Das sieht das neue Vergabegesetz von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) vor. Die Vorgaben gelten allerdings erst bei Aufträgen ab 10.000 Euro verbindlich. Das Gesetz soll im Herbst im Abgeordnetenhaus beraten werden und ab 2020 gelten.

„Ich glaube, wir haben einen gelungenen Kompromiss gefunden“, sagte Pop. „Wir wollen Bürokratie abbauen und den Mittelstand stärken.“ Sowohl die Interessen der Wirtschaft, als auch der Gewerkschaften und Umweltverbände seien berücksichtigt worden.