Schwulenrechte

Wie ein Liebesbrief für 14 Tage Jugendknast sorgte

| Lesedauer: 9 Minuten
Martin Nejezchleba
Die Regenbogenfahne entwarf 1978 der amerikanische Künstler Gilbert Baker. Sie soll ein Symbol für lesbischen und schwulen Stolz darstellen, sowie gleichzeitig die Vielfalt dieser Lebensweise.

Die Regenbogenfahne entwarf 1978 der amerikanische Künstler Gilbert Baker. Sie soll ein Symbol für lesbischen und schwulen Stolz darstellen, sowie gleichzeitig die Vielfalt dieser Lebensweise.

Foto: Wolfgang Kumm / dpa

Bis vor 25 Jahren war Homosexualität in Deutschland strafbar. 60.000 wurden verurteilt. Die Entschädigung kommt für viele zu spät.

Ein Mann kommt nach drei Wochen Untersuchungshaft frei. Es bestand Verdacht, er lebe seine Homosexualität aus. In Folge der Haft begeht er einen Selbstmordversuch, wird mit Elektroschocks therapiert.

Ein Minderjähriger wird verhaftet. Jugendgefängnis, Einzelhaft. Die Straftat: Er hat einen anderen Jungen geküsst.

Ein Mann wird zweimal zu Gefängnisstrafen verurteilt. Er lebte seine Homosexualität aus. Um nicht rückfällig zu werden, lässt er sich freiwillig kastrieren.

Geschichten wie diese haben sich zu Zehntausenden abgespielt, wurden von der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) dokumentiert. Nicht in einem autokratischen Regime in weiter Ferne. In der Bundesrepublik Deutschland. Die Geschichten spielen in West-Berlin. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren.

Paragraf 175 wurde erst 1994 abgeschafft

Grundlage für die Verfolgung war der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch, der sogenannte Schwulenparagraf. Zur Zeit, als Berliner Gerichte diese Urteile sprachen, las er sich so: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“

Erst am 11. Juni 1994, heute vor 25 Jahren, wurde der Paragraf 175 abgeschafft. Zwischen 1945 und 1994 wurde gegen mehr als 100.000 Schwule ermittelt. Laut Bundesjustizministerium sind rund 68.300 Menschen in Ost- und Westdeutschland wegen ihrer Homosexualität verurteilt worden.

Einer von ihnen war Helmut Kress aus Tübingen. Ein 70-jähriger Mann mit grauem, feinrasiertem Bart auf dem runden Gesicht. Er sagt: „Ich hatte ein wunderbares Leben.“

Mit zwei Köfferle und 600 Mark nach Berlin

Wenn er davon erzählt, dann spricht er viel von Berlin. Von seinen ersten Wochen, 1968, als er als 21-Jähriger mit 600 Mark und „zwei Köfferle“ ankam. Davon, dass er sich die Miete auf dem Strich am KaDeWe verdienen, aber mit den alten Männern nicht mitfahren wollte, die die Autofenster herunterkurbelten. Von dem reichen Kerl, der ihn in seine Villa in Grunewald mitnahm und ein paar Wochen aushielt. Von den Jahren als Barmann im „Schwulentempel“, dem Kleist Casino am Nollendorfplatz. Von Partys, Pomp, Sex.

An Paragraf 175, so erzählt es Kress heute, hat er damals nicht gedacht. Überhaupt wirkt er wie jemand mit viel Talent dafür, das Schlechte im Leben auszublenden. Vermutlich ist das auch der Grund, warum er nicht an den vielen Schicksalsschlägen zerbrach. Am frühen Tod der Mutter, am Selbstmord eines Lebenspartners, daran, dass der nächste bei einem Raubüberfall ums Leben kam. Oder an den Erinnerungen an die Zelle, in die er als 15-Jähriger gesperrt wurde.

Noch heute, 55 Jahre später, kann er sie beschreiben, als habe er ein Foto davon vor Augen. Die schwere Eisentür, den Eimer, den Eisenrost, der abends zum Bett ausgeklappt wurde. Daran, dass er mit den Mitgefangenen nicht sprechen durfte. „Das war ein Zuchthaus. Das vergisst du nie mehr“, sagt Kress.

Wer in angezeigt hat, erfuhr Kress erst Jahrzehnte später

Er machte damals eine Ausbildung zum Technischen Zeichner im Bauamt der Stadt Tübingen. Über seine sexuelle Orientierung war er sich früh im Klaren. Er traf sich mit älteren Männern, er trieb sich an den bekannten Schwulentreffs herum. „Das war mein Leben damals, der Sex mit Männern“, sagt er. Er schäme sich für nichts, sagt Kress. Aber man merkt, dass er nicht gern über Intimes plaudert.

Kress war damals verliebt in einen Nachbarsjungen, hatte ihm einen Brief geschrieben, und sich doch nicht getraut, ihn abzuschicken. Er verstaute ihn im Schreibtisch auf der Arbeit.

Eines Morgens dann stürmten zwei Polizisten in das volle Büro, führten ihn in Handschellen zum Verhör.

„Ich habe denen alles erzählt“, erinnert sich Kress. Wann sich wer wo zum Sex traf, wie das ablief, mit den Spalten in den Zwischenwänden der öffentlichen Toiletten. Wer ihn damals bei der Polizei angezeigt hat, sollte Kress erst Jahrzehnte später erfahren.

Nach dem Gefängnis wollte man ihn umerziehen

In seiner Erinnerung war der Gerichtssaal bei der Verhandlung voll. „Ich musste meine Vater rausschicken lassen, sonst hätte ich nicht sprechen können“, sagt Kress. Die Richter fragten wieder nach allen Details, jetzt musste Kress öffentlich vom Oralsex auf der Toilette erzählen. „Das war schlimm“, sagt er heute.

Das Urteil: 14 Tage Jugendknast, eineinhalb Jahre Bewährung. Seine Ausbildung konnte er nicht beenden, war jetzt vorbestraft, ein Psychologe sollte ihn umerziehen. Der Kontakt zum Vater brach ab. Einige Jahre später entfloh Kress der Enge der Kleinstadt, zog nach Berlin.

Es war nicht schwer, hier in den Siebzigern den Paragrafen 175 zu vergessen. Das schwule Leben florierte.

Dabei wurde auch in Berlin nach jenem Gesetz verfolgt, das im Deutschen Reich eingeführt wurde. Die Nationalsozialisten hatten Paragraf 175 verschärft, schon Küsse und Blicke konnten geahndet werden. Sie sperrten Schwule nicht ins Gefängnis, sondern ins Konzentrationslager.

Nach dem KZ ins Gefängnis

Nach Gründung der Bundesrepublik wurde die Fassung der Nazis weiter angewendet. Anstatt homosexuelle KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen, mussten manche ihre „Reststrafe“ im Gefängnis absitzen. 1957 wurde das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, erst 1969 abgeschwächt. Homosexualität war dann bei Männern über 21 Jahre keine Straftat mehr. 1973 wurde das Alter auf 18 Jahre gesenkt. Neben dem liberaleren gesellschaftlichen Klima hatte vor allem Wiedervereinigung zum Wegfall von Paragraf 175 geführt. In der DDR war Homosexualität weniger verfolgt und geahndet worden. Als der Schwulenparagraf dann 1994 abgeschafft wurde, da schien das kaum mehr jemand wahrgenommen zu haben. An große Feiern oder Euphorie können sich die Schwulenaktivisten heute jedenfalls nicht mehr erinnern.

Georg Härpfer bedauert das heute. Viel zu spät sei ihm und vielen anderen bewusst geworden, dass die Verfolgten ein Recht auf Entschädigung haben. Und als die Forderung endlich aufkam, hätten sich Politiker quer durch die Parteien viel zu lange gesträubt. Da wurde formaljuristisch argumentiert, politisch taktiert. Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland, das durfte es nicht gegeben haben. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sprach dann als erste im Bundestag ihr Bedauern über das Unrecht aus, das die Bundesregierung an den Homosexuellen verübt hatte.

Erst 2016 war klar: Entschädigung ist Pflicht

„Das konnte nicht genug für uns sein“, sagt Härpfer. Bis heute, mit 70 Jahren, ist er in der SPD aktiv, gründete 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren mit, kämpfte für die Rehabilitierung. Aber erst ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2016, in Auftrag gegeben von der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes, stellte klar: Eine Rehabilitierung war nicht nur rechtlich möglich, sie war eine Pflicht des Staates. Im Sommer 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Entschädigung der Opfer von Paragraf 175: 3000 Euro für jeden Verurteilten, 1500 Euro für jedes angefangene Jahr in Haft. Viel zu wenig, findet Härpfer bis heute, aber immerhin.

Laut Justizministerium wurden bis Juni 201 Anträge auf Entschädigung gestellt. Härpfer denkt, die geringe Zahl liege an der späten Rehabilitation. Zu viele seien inzwischen gestorben. Oder hätten keine Lust, noch einmal vor der Staatsanwaltschaft„die Hosen herunterzulassen“.

„Das war halt damals so“

Helmut Kress, der vor einem Jahr mit seiner Hündin Schatzi in eine Seniorenwohnung in Tübingen gezogen ist, ist einer der wenigen Verurteilten nach Paragraf 175, die ihre Geschichte öffentlich machen. Er hat auf keine Entschuldigung von der Bundesregierung gewartet. Er sagt: „Das war halt damals so.“ Er hat trotzdem seine Entschädigung eingefordert. Ist auf eine Rundtour nach Marokko gefahren.

Vor etwa zwei Jahren hat er erfahren, wer ihn damals angezeigt hat, wer dafür gesorgt hat, dass er als 15 Jahre alter Azubi in Handschellen aus dem Bauamt abgeführt wurde. Jemand hat den Liebesbrief in seinem Schreibtisch gefunden, und seinem obersten Chef übergeben: den damaligen Oberbürgermeister von Tübingen. Und dieser reichte das „Beweisstück“ an die Kriminalpolizei weiter. Der Bürgermeister hieß Helmut Gmelin. Nationalsozialist und Vater der späteren Justizministerin Däubler-Gmelin.

Sie entschuldigte sich am Telefon bei Kress für die Tat ihres Vaters. Für ihn war die Sache damit erledigt. Was sollte er sich ärgern? Er hatte ja sein wundervolles Leben.

Weitere Infos: Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren betreibt ein Beratungstelefon für die Betroffenen der Paragrafen 175 und 151 in der DDR. Wer zwischen 1945 und 1994 nach diesen Paragrafen verurteilt wurde, erhält dort Informationen zu Entschädigungen. Die Hotline ist montags bis freitags von 11 bis 17 Uhr zu erreichen und kostenlos: 0800 175 2017