Ein Berliner soll einen Bekannten so brutal misshandelt haben, dass dieser an seinen schweren Verletzungen starb.

Totschlag, diese amtlich-korrekte Bezeichnung gibt in ihrer Nüchternheit häufig nicht das ungeheure Ausmaß an Gewalt wieder, das hinter einem derartigen Verbrechen steckt. Der Fall Michael S. passt in diese Kategorie, davon geht zumindest die Berliner Staatsanwaltschaft aus. Sie hat den 42-Jährigen wegen Totschlags angeklagt, seit Freitag muss S. sich vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten.

In den frühen Morgenstunden des 6. September 2018 wurde eine Funkstreifenbesatzung in eine Wohnung an der Friedrichstraße in Mitte alarmiert. Der Anruf kam von einer jungen Frau, die am Telefon völlig aufgelöst und hörbar in Panik eher kreischte als sprach. Der Freund der Anruferin sei erschlagen worden, soviel verstanden jedenfalls die Beamten in der Leitstelle.

Toter Mann lag in der Wohnung

Im Eileinsatz mit Blaulicht und Sirene fuhren die Beamten zu der angegebenen Adresse. In der Wohnung angekommen bot sich ihnen eines der Bilder, die auch erfahrene Polizisten immer wieder schockieren können. Auf dem Boden des Wohnzimmers, inmitten von umgestürzten Möbelstücken und sonstigem herumliegenden Hausrat lag der tote Wohnungsinhaber, nur halb bekleidet und von Verletzungen übersäht.

In einer der teilweise tiefen Wunden des Opfers habe das Blut noch gestanden, schilderte ein Beamter am Freitag als Zeuge. Den Angeklagten trafen die Polizisten auch an, er lag schlafend auf einer Couch. Der 42-Jährige wurde geweckt und sofort festgenommen. S. habe durchaus klar gewirkt und auch alles verstanden, was ihm gesagt wurde, berichtete der Zeuge und gab an, der Festgenommene habe, angesprochen auf den Toten den Eindruck erweckt, als sei ihm das relativ egal.

Tritte gegen Kopf und Oberkörper

Das ganze Ausmaß des vorangegangenen Geschehens trat allerdings erst nach der Obduktion der Leiche und der polizeilichen Vernehmung der Freundin des Getöteten zutage. Was der Getötete demnach über mehrere Stunden erleiden musste, kommt dem Begriff „Folter“ recht nahe.

Von zahlreichen massiven Tritten gegen Kopf und Oberkörper des Opfers ist in der Anklage die Rede. Und davon, dass das Opfer mit kochendem Wasser übergossen wurde. Zudem soll der Angeklagte ein Sofa hochgehoben und auf den Brustkorb seines Opfers geworfen haben, ein Vorgehen, dass man dem schmächtig wirkenden Angeklagten nicht ohne weiteres zutraut.

Frau in der Wohnung eingesperrt

Die Freundin des Getöteten war beim Eintreffen der Polizei nicht mehr in der Wohnung. Bei ihrer Befragung durch die Kripo hatte sie angegeben, Michael S. habe ihr das Handy abgenommen und sie eingesperrt. Entkommen können aus der Wohnung habe sie erst, nachdem S. eingeschlafen sei.

Noch völlig unklar sind die Hintergründe der Tat. Michael S. schwieg zum Prozessauftakt, ob er sich an einem der nächsten Verhandlungstage äußern wird, ist ungewiss. Das in der Wohnung, in der sich das tödliche Geschehen abspielte Alkohol getrunken wurde, steht fest. Wieviel, auch das ist noch unklar. Dazu soll im weiteren Verlauf des Prozesses ein Gutachter Auskunft geben.