Totschlag, diese amtlich-korrekte Bezeichnung gibt in ihrer Nüchternheit häufig nicht das ungeheure Ausmaß an Gewalt wieder, das hinter einem derartigen Verbrechen steckt. Der Fall Michael S. passt in diese Kategorie, davon geht zumindest die Berliner Staatsanwaltschaft aus. Sie hat den 42-Jährigen wegen Totschlags angeklagt, seit Freitag muss S. sich vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten.

In den frühen Morgenstunden des 6. September 2018 wurde eine Funkstreifenbesatzung in eine Wohnung an der Friedrichstraße in Mitte alarmiert. Der Anruf kam von einer jungen Frau, die am Telefon völlig aufgelöst und hörbar in Panik eher kreischte als sprach. Der Freund der Anruferin sei erschlagen worden, soviel verstanden jedenfalls die Beamten in der Leitstelle.