Die Berliner Sozialverwaltung will der Polizei bei Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nur dann den Zutritt zu Flüchtlingsheimen erlauben, wenn ein Richter eine Durchsuchung angeordnet hat. Ansonsten sollten die Heimbetreiber den Beamten den Zugang zum Gebäude verwehren, die Bewohner könnten zudem das Betreten der Zimmer verweigern.
Eine entsprechende Klarstellung hat das der Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) unterstehende Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) an alle Heimbetreiber versandt. Die rechtliche Einschätzung findet sich als Anlage zur Einladung zur Heimbetreiber-Konferenz am nächsten Mittwoch.


