Berlin. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kontrolle von Arbeitszeiten ist in der deutschen Hauptstadt eine Debatte über die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung entbrannt. Berlins Arbeits- und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) begrüßte die Entscheidung.
„Das ist ein bedeutsames Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Arbeitnehmerrechten: Die gesamte geleistete tägliche Arbeitszeit soll künftig systematisch und verbindlich erfasst werden. Das ist gut. Damit werden Überstunden und Ruhezeiten ersichtlicher. Wichtig ist dies vor allem, um den Arbeitsschutz einzuhalten und gute Arbeit zu fördern“, teilte Breitenbach am Dienstag auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit.
Arbeitszeit soll komplett erfasst werden
Die Richter in Luxemburg hatten am Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber in der EU grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Das hat auch Auswirkung auf Berlin: Alle Unternehmen werden künftig Systeme einrichten müssen, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter penibel erfassen.
Scharfe Kritik an dem Urteil gab es hingegen von Seiten der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). „Die Entscheidung des EuGH passt nicht in das 21. Jahrhundert. Die Arbeitswelt 4.0 funktioniert nicht mit einer Rückkehr zur Stechuhr 1.0. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen wäre es unzumutbar, jede Arbeitsstunde erfassen zu müssen. Hohe Kosten und noch mehr Bürokratie wären die Folge. Die Vertrauensarbeitszeit, mit der Betriebe und Arbeitnehmer immer gut gefahren sind, wäre dann Geschichte“, sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck.
Der deutsche Gesetzgeber müsse nun unbedingt für den nötigen Freiraum sorgen, forderte der UVB-Chef. Es müsse dabei bleiben, dass die Arbeitnehmer ihre Beschäftigten damit beauftragen könnten, die Überstunden selbst aufzuschreiben und der Arbeitgeber sich darauf verlassen könne, so Amsinck.
53,3 Millionen Überstunden in Berlin
Im deutschlandweiten Vergleich rangierten Berliner Arbeitnehmer bei der Anzahl der geleisteten Überstunden zuletzt in der Spitzengruppe. Die aktuellsten Zahlen liegen aus dem Jahr 2017 vor. Damals leisteten Beschäftigte in Berlin insgesamt 53,3 Millionen Überstunden. Das entspricht durchschnittlich über 30 Stunden pro Jahr für jeden Erwerbstätigen in der Hauptstadt. Auf Beschäftigte in Berlin entfielen 2017 damit 2,1 Prozent aller in Deutschland geleisteten Überstunden. Im Ländervergleich lag Berlin damit nach Hamburg (2,3 Prozent) und Rheinland-Pfalz (2,2 Prozent) gemeinsam mit Hessen und Nordrhein-Westfalen auf dem dritten Rang.
Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bezeichnete das Urteil des EuGH als „überraschend und enttäuschend“. „Die Entscheidung der europäischen Richter, jedwede berufliche Tätigkeit genau zu protokollieren, passt nicht zum Fortschritt in der Arbeitswelt und ignoriert die höchst unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. So lassen sich zum Beispiel Homeoffice Tätigkeiten nicht mit der Stechuhr erfassen oder gar kontrollieren“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Florian Swyter. Die neue Rechtsprechung schränke die Flexibilität vieler Arbeitnehmer unnötig ein und vergrößert die Bürokratie weiter, so der Oppositions-Politiker.
Linke befürchten stärkere Überwachung
Auch die UVB regten eine Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes an. Wer abends noch einmal schnell E-Mails checke oder an einem wichtigen Projekt arbeite, verstoße schnell gegen das Arbeitsrecht. „Wir brauchen deshalb dringend eine Modernisierung des deutschen Arbeitszeitrechts mit einer Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit“, sagte UVB-Chef Christian Amsinck.
Der Bundesverbands Deutsche Start-ups, der seinen Sitz in Berlin hat, bedauerte das EuGH-Urteil. „Insbesondere Start-ups arbeiten nicht nach der Stechuhr wie vor 100 Jahren“, sagte der Vorsitzende Florian Nöll. Manche Mitarbeiter etwa müssten ihre Kinder um 15 Uhr aus Kitas abholen, an anderen Tagen arbeiteten sie dafür länger. „Die Flexibilität, die Arbeitnehmer selbst einfordern, wird durch solche Vorgaben eingeschränkt.“ Zudem erhöhe die Vorgabe die Bürokratiebelastung für Unternehmen zusätzlich. „Das trägt nicht dazu bei, dass europäische Start-ups erfolgreicher werden.“
Die Linkspartei in Berlin sieht das Urteil grundsätzlich positiv, befürchtet aber eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit für Arbeitgeber. „Wir begrüßen es, wenn die Dokumentation der Arbeitszeit die Beschäftigten vor Zugriffsbegehrlichkeiten der Arbeitgebenden schützt, allerdings darf das nicht zu Überwachungszwecken missbraucht werden. Es wird drauf ankommen, wie die Dokumentation ausgestaltet und mitbestimmt wird“, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion, Katina Schubert.