Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Berlin zeigt Wirkung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2014 wurden in der Hauptstadt rund 9300 Wohnungen, die zuvor leer standen oder als Ferienwohnungen „zweckfremd“ genutzt wurden, wieder dem regulären Mietermarkt zugeführt. Diese Bilanz legte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Donnerstag vor.
Das Land Berlin habe im Interesse der Wohnraumversorgung vor gut einem Jahr das Zweckentfremdungsverbot nochmals verschärft, ergänzte die Senatorin. Seitdem gelte auch eine Regelung, die den Abriss preisgünstigen Wohnraums zur Schaffung teurer Neubauwohnungen einschränke.


