Taser-Testlauf

Nur drei Einsätze: Elektroschocker bleiben umstritten

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Ein Beamter der Berliner Polizei demonstriert den Einsatz eines Tasers.

Ein Beamter der Berliner Polizei demonstriert den Einsatz eines Tasers.

Foto: Lionel Vadam / picture-alliance / maxppp

Polizisten sind laut Berliner Innenverwaltung zufrieden mit den Tasern. Ob der Testlauf verlängert wird, ist aber unklar.

Berlin. Er hatte das Messer schon gezückt, mutmaßlich um seine Partnerin oder die herbeigerufenen Polizeibeamten zu attackieren. Dann sausten Pfeile auf ihn zu, die Widerhaken drangen in seinen Körper ein, und der Mann spürte die Kraft von 50.000 Volt. Er ging zu Boden – und die Polizisten nahmen ihn fest.

Die Berliner Polizei setzt die als Taser bekannten Elektroschocker seit Februar 2017 ein. Bei dem Einsatz in der Adalbertstraße in Kreuzberg gegen den Mann mit dem Messer vor rund zwei Monaten konnten die Beamten womöglich Schlimmeres verhindern. Umstritten bleiben die „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ dennoch – und ob der auf drei Jahre angelegte Testlauf verlängert oder sogar in den Regelbetrieb überführt wird, ist ungewiss.

Beamte verhinderten zwei Suizidversuche

Zur neuen Allzweckwaffe wurden die Taser bisher jedenfalls nicht. Eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei ergab, dass der Taser seit Beginn des Testlaufs bisher erstmal dreimal zum Einsatz kam. Im Dezember 2017 und im Januar 2018 lösten Beamte ihn aus, um Suizidversuche zu verhindern. Der Einsatz in der Adalbertstraße wurde unter dem Stichwort „Abwehr eines Messerangriffs“ erfasst.

Auf Anfrage der Berliner Morgenpost teilte die Innenverwaltung mit, dass Beamte zur „Deeskalation der Einsatzlage“ außerdem in 15 Fällen mit einem Einsatz des Tasers drohten, diesen aber nicht auslösten. Bei den drei Anwendungen des Tasers habe es kleine Wundmale durch die vom Taser abgeschossenen Pfeile gegeben – aber keine nennenswerten Verletzungen.

Polizisten loben „deeskalierende Wirkung“

Die 20 Polizisten aus dem Abschnitt 32 (rund um den Alexanderplatz) und dem Abschnitt 53 (rund um das Kottbusser Tor und den Görlitzer Park), die für den Taser-Testlauf geschult wurden, berichten laut Innenverwaltung von einer „hohen Akzeptanz“, einer abschreckenden Wirkung des Tasers und loben die „sofortige deeskalierende Wirkung“.

Ob der Probebetrieb in die Verlängerung geht, ist dennoch ungewiss. „Die Bilanz wird am Ende gezogen, und dann wird entschieden“, sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Martin Pallgen.

Die rechtliche Grundlage ist umstritten

Der Hauptstreitpunkt dürfte allerdings auch dann nicht geklärt sein. Dabei geht es um die rechtliche Grundlage für Taser-Einsätze. Zurzeit gelten die gleichen Bedingungen wie beim Einsatz der Schusswaffe. Der Taser könne daher kaum genutzt werden, beklagt daher die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Entweder sei der Einsatz wegen der engen rechtlichen Voraussetzungen verboten. Oder es handele sich um Fälle von Notwehr und Eigensicherung. In diesen Fällen müssten die Beamten ohnehin zur Schusswaffe greifen. Denn auf die Wirkung des Tasers könne man sich nicht verlassen. So könne ein Angreifer mit widerstandsfähiger Kleidung, etwa einer Winterjacke, mithilfe des Tasers nicht handlungsunfähig gemacht werden.

Gewerkschaft will Einstufung als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“

Um den Beamten Rechtssicherheit zu geben, müsse der Taser-Einsatz gesetzlich klar geregelt werden. Anders als bisher dürfte der Taser dabei nicht einer Schusswaffe gleichgestellt sein, sondern müsse als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ im Bereich zwischen Reizgas und Hiebwaffen (Schlagstock) und der Schusswaffe angesiedelt werden. Ohne eine solche Gesetzesänderung „berauben wir uns der Vorteile dieses Einsatzmittels und können uns diesen Probelauf genau genommen sparen“, sagte der Berliner GdP-Vorsitzende Norbert Cioma.

Auch in der Berliner Regierungskoalition ist der Taser umstritten. Die SPD und Innensenator Geisel sind dafür. Die Linke ist dagegen und sagt, der Taser-Einsatz sei mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden, in den USA habe es Todesfälle gegeben. Die von der GdP vorgeschlagene Gesetzesänderung würde die Hemmschwelle für den Einsatz weiter senken. „Bei psychisch kranken Menschen sollten Beamte nicht gleich zum Taser greifen, sondern mit ihnen sprechen“, sagte der Linke-Innenpolitiker Niklas Schrader.

FDP: Sprache ist wichtigstes Mittel bei Suizidversuchen

Auch die Opposition ist gespalten. CDU und AfD befürworten den Taser und fordern wie die GdP eine Gesetzesänderung. Die FDP ist dagegen skeptisch. Im jüngsten Fall des Messerangriffs in der Kreuzberger Adalbertstraße sei der Einsatz möglicherweise sinnvoll gewesen. Der Taser dürfe aber nicht zum „billigen Ersatz“ für das „wichtigste Einsatzwerkzeug“ der Polizei werden. Dieses sei die Sprache. „Die Suizidversuche hätten vermutlich auch ohne Taser, dafür aber mit mehr Zeit für den Einsatz sowie psychologischer Unterstützung geklärt werden können“, sagte der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe.