Wohnen

Hartz IV - Berlin plant höhere Zuschüsse für Mieten

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Thomas Fülling
Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) (Archivbild).

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) (Archivbild).

Foto: Paul Zinken / dpa

Sozialsenatorin Breitenbach will Landeszuschüsse für MIeten und Heizkosten erneut anheben.

Berlin.  Angesichts weiter steigender Mieten in der Stadt plant Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) eine Anhebung der Landeszuschüsse für Mieten und Heizkosten. Unmittelbar nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels, die für Mitte Mai angekündigt ist, sollen die Richtwerte der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen an die Entwicklung angepasst, also erhöht werden. Im Herbst sollen anhand des bundesweiten Kostenspiegels auch die Zuschüsse für die Heizung angehoben werden. „Wir dürfen auch die Transfergeldempfangenden dieser Stadt nicht mit den steigenden Mieten allein lassen“, sagte Breitenbach am Donnerstag. Die neuen Richtwerte sollen „so schnell wie möglich“ in Kraft treten. Ein Beschluss des Abgeordnetenhauses oder des Senats sei dafür nicht erforderlich, sagte Breitenbach. Es müsste aber noch eine Verständigung mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) erfolgen.

Unter anderem will die Sozialsenatorin höhere Kosten für diejenigen übernehmen, die erstmals in der Stadt eine eigene Wohnung anmieten wollen. Derzeit darf bei neuen Verträgen der aktuelle Richtwert von 5,94 Euro bis 6,46 Euro je Quadratmeter um bis zu 20 Prozent überschritten werden, damit die Kaltmiete vom Jobcenter oder dem Sozialamt vollständig übernommen wird. Doch die Neuvertragsmieten, so klagte Breitenbach, seien der AV Wohnen aber „längst weggaloppiert“. Sie würden je nach Bezirk zwischen 7,09 Euro und 15,36 Euro je Quadratmeter betragen. Die durchschnittliche Angebotsmiete liegt laut Breitenbach bei 10,32 Euro.

Begründung des Vorstoßes: Fall einer siebenköpfigen Familie

Zur Begründung ihres Vorstoßes verwies die Sozialsenatorin auf den Fall einer siebenköpfige Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan. Diese sei derzeit in einer Flüchtlingsunterkunft für rund 6500 Euro im Monat untergebracht. Für die Familie konnte inzwischen eine ausreichend große Wohnung gefunden werden, die mit einer Nettokaltmiete von 1500 Euro angeboten wird. „Nach der heutigen AV Wohnen liegt das 200 Euro über dem Richtwert, wir können die Miete nicht übernehmen“, so Breitenbach. Eine höhere Flexibilität beim Neuanmietungszuschlag würde nach ihrer Ansicht nicht nur dafür sorgen, dass mehr Menschen eine angemessene Unterkunft erhalten könnten. Weil dann öfter auf eine Unterbringung in Träger-Einrichtungen verzichtet werden kann, würde das Land unterm Strich Geld sparen.

Zuletzt hatte der Senat Anfang 2018 die Richtwerte der AV Wohnen, nach der Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Kostenübernahme für Miete und Heizung beantragen können, zum Teil deutlich erhöht. Zudem wurde ein Zuschlag eingeführt, mit dem Umzüge vermieden werden sollen. Laut Breitenbach konnte damit in 14.900 Fällen verhindert werden, dass Familien nach einer Mieterhöhung aus ihren Wohnungen ausziehen oder Teile der Miete selbst tragen mussten. In 6000 Fällen habe eine erweiterte Härtefallregelung dafür gesorgt, dass die Mieten trotz Überschreiten der Richtwerte weiter vom Amt gezahlt werden.

Berlin gab 1,5 Milliarden Euro für Unterbringung oder Heizung aus

Insgesamt haben das Land und die Jobcenter im Jahr 2018 knapp 1,5 Milliarden Euro für die Übernahmen von Mieten und Heizkosten in Berlin ausgegeben. Das waren knapp 23 Millionen Euro weniger als im Jahr 2017. Die Ausgabenreduzierung bei gleichzeitig steigenden Zuschüssen erklärte Breitenbach mit der leicht sinkenden Zahl der Bedürftigen. Im Vorjahr gab es in Berlin 246.410 Bedarfsgemeinschaften, das können Alleinerziehende, aber auch Familien mit vielen Kindern sein, für die das Land die Kosten für Mieten und Heizung größtenteils vollständig übernommen hat.