Rechtsradikalismus

So wehren sich Schulen gegen rechtsextreme Gesinnung

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 Andreas Steiner, Schulleiter der Fichtenberg-Oberschule in Steglitz, schreibt an der Tafel das Wort "Demokratie".

Andreas Steiner, Schulleiter der Fichtenberg-Oberschule in Steglitz, schreibt an der Tafel das Wort "Demokratie".

Foto: Lisa Ducret / dpa

Schüler zeigen den Hitlergruß und hetzen gegen Ausländer. Was Lehrer in Berlin und anderswo gegen rechtsextreme Äußerungen tun.

Berlin. Die Antwort im Geschichtsunterricht kam ganz leise. Die Stunde in der neunten Klasse hatte das Thema „Jugend im Nationalsozialismus“, erzählt Lehrer Hendrik Neumeyer. „Jemand stellte die Frage: ,Könnte es so etwas wie die Hitlerjugend heute wieder geben?’“, erinnert er sich. Einer seiner Schüler antwortete mit leiser Stimme: „Na hoffentlich!“

Neumeyer, der seinen richtigen Namen zum Schutz des Schülers nicht in den Medien lesen möchte, unterrichtet Geschichte und Gemeinschaftskunde an einer Oberschule im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Der Kreis war durch fremdenfeindliche Ausschreitungen in Freital und Heidenau 2015 in die Schlagzeilen geraten. Ein solcher schulischer Zwischenfall ist indes etwas, was in ähnlicher Weise an vielen Orten geschieht - nicht nur in Sachsen. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern im November 2018 zwei 12 und 14 Jahre alte Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie den Hitlergruß gezeigt haben sollen.

Auch in Berlin müssen sich Lehrer mit rechtsextremen Äußerungen und antisemitischen Vorfällen auseinandersetzen. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) erfasste im Jahr 2018 1.083 gemeldete antisemitische Vorfälle in der Hauptstadt, mehr als 14 Prozent als im Vorjahr. Darunter den Fall eines Jungen, dessen Basecap in der Schule gestohlen wurde. Als er es wiederfand, waren in der Innenseite Hakenkreuze aufgemalt. Schlagzeilen machte auch der Fall einer Zweitklässlerin jüdischer Herkunft, die über Jahre immer wieder von muslimischen Mitschülern gemobbt wurde.

Was ist Meinung, was eine Straftat?

Was ist eine politische Meinungsäußerung, die in der Klasse diskutiert werden kann - und was rechtsextrem und nicht hinnehmbar? Dürfen oder müssen sich Lehrer positionieren? Das sind Fragen, mit denen sich die Schulen auseinandersetzen müssen.

Wie viele strafbare rechtsextreme Fälle es in Klassenzimmern und auf Pausenhöfen in Deutschland zuletzt gab, ist dabei schwer zu sagen. Eine bundesweite Statistik wird offiziell nicht geführt. Auch weisen längst nicht alle Länder rechtsextreme Vorfälle an Schulen aus. Und wenn sie es tun, sind die Daten oft nicht miteinander vergleichbar.

Wie viele Jugendliche rechtsextremistisch eingestellt sind, erforscht das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, kurz KFN. Die Fachleute haben 2017 Neuntklässler aus Niedersachsen repräsentativ befragt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass 3,7 Prozent ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild haben. Auch wenn unter vier Prozent nach wenig klingt: Einzelne rechtsextreme Aussagen werden deutlich häufiger unterstützt. So stimmten gut 19 Prozent 2017 der Aussage zu, dass in Deutschland lebende Ausländer in die Heimat zurückgeschickt werden sollten, wenn Arbeitsplätze knapp würden, wie Yvonne Krieg vom KFN berichtet. Insgesamt nehme die Zustimmung bei ausländerfeindlichen Aussagen aber leicht ab.

Ein klares Stoppsignal setzen

Das Zahlenbild ist also differenziert, es weist aber darauf hin: Was Hendrik Neumeyer im Unterricht erlebt hat, passiert sicher auch anderen Lehrern. Er habe sich in der Situation „sehr unsicher“ gefühlt, sagt er. Neumeyers Ziel ist es, dass die Schüler im Klassenraum offen sprechen können. Die Grenze werde bestimmt durch das Grundgesetz und das Strafgesetz.

Gleich nach dem Unterricht holte er den Schüler zu sich. Er fragte: „Habe ich das richtig verstanden?“ Als der bejahte, ging Neumeyer zur Schulleitung. „Für mich war klar, dass ich ein Stoppsignal, auch für die Klasse, setzen muss“, erinnert er sich. „Hätte ich nicht reagiert, hätten die Schüler gesagt: Krass, guck mal, was der gesagt hat, und der Lehrer hat nicht reagiert.“

In der Folge musste der Schüler zum Gespräch zur Schulleitung. Für die Klasse wurde ein Projekttag vereinbart. Speziell ausgebildete Kräfte von einem Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) sollten einen Tag in die Schule kommen. Bei NDC können Lehrer und Lehrerinnen auch Trainings buchen.

AfD-Meldeportale verunsichern zusätzlich

Fortbildung tut Not, stellt Rico Behrens fest, Professor für politische Bildung an der Katholischen Universität Eichstätt/Ingolstadt in Bayern und ehemaliger Leiter des sächsischen Modellprojekts „Starke Lehrer - Starke Schüler“. Lehrer von Berufsschulen erhalten dabei über einen Zeitraum von drei Jahren Seminare und Coachings zu Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit.

„Die Lehrer sind kaum vorbereitet“, sagt Behrens. Für sie sei es oft schwierig, rechtsextreme Symbole als solche zu erkennen. Neonazis würden heute nicht mehr Glatze und Springerstiefel tragen. Bands, Codes und Kleidung zu erkennen, setze Wissen voraus, was oft fehle. Zum zweiten bestehe in den Lehrerkollegien zum Teil kein Konsens. Die Teilnahme von Pädagogen am Projekt sei längst nicht nur begrüßt worden. „Desinteresse war noch das freundlichste.“

Mit den AfD-Meldeportalen würden einige Lehrer nun zusätzlich verunsichert, sagt Behrens. Die AfD hat in mehreren Bundesländern Internetportale freigeschaltet, auf denen Schüler und andere politische Äußerungen von Lehrern melden können. Die AfD will damit nach eigener Darstellung zur Durchsetzung des Neutralitätsgebots an Schulen beitragen. Lehrerverbände und Vertreter anderer Parteien rügten die Portale als Plattformen zur Denunziation.

Hilfe für Lehrer

Wie könnten Schulen bei dem Thema unterstützt werden? Ilka Hoffmann von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hält es für sinnvoll, künftig verpflichtende Fortbildungen für Lehrer zum Umgang mit jeder Form von Extremismus anzubieten. Demokratiforscher Dierk Borstel von der Fachhochschule Dortmund glaubt, Schule allein könne gegen Rechtsextremismus nicht viel ausrichten. Es brauche ein starkes Zusammenwirken von Sportvereinen, Nachbarschaften und eben Schulen.

Eine offene Debatte ist auch für Schulleiter Andreas Steiner wichtig. Seine Oberschule liegt im Berliner Stadtteil Steglitz. Als das AfD-Beschwerdeportal mit dem Namen „Neutrale Schule“ in Berlin begann, gab es eine intensive Diskussion unter den Lehrern. Schließlich unterschrieben große Teile des Kollegiums eine Selbstanzeige. Darin steht: „Wir gestehen, dass wir in unserem Unterricht für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit geworben haben.“ Die Antwort kam umgehend. „Es hat mich sehr überrascht, wie persönlich wir angegriffen worden sind“, sagt Steiner rund vier Monate nach der kollektiven Selbstanzeige. Wenige Tage danach wurden von Schülern gemalte Plakate für Toleranz zerstört. In der Schule tauchte ein Flyer auf, der mit „Heil dem Schulführer Andreas S.“ unterschrieben war, wie Steiner berichtet.

Bereut er es, klar Position bezogen zu haben? Natürlich sorge man sich, welche Folgen das für die Schule habe, sagt Steiner. Doch der Zuspruch von Eltern, Schülern, Ehemaligen, Nachbarn und aus der Politik für die Aktion sei überwältigend gewesen. Er ist der Ansicht, dass politisch neutral zu sein nicht bedeutet, keine Meinung zu haben. „Ich glaube, dass die Gesellschaft sich zu lange ausgeruht hat und man gedacht hat, dass das mit der Demokratie schon läuft“, sagt er. „Jede Generation will aber von Neuem von der Demokratie überzeugt werden.“

Info: So ahndet das Gesetz rechtsextreme Symbolik

Rechtsextreme demonstrieren ihre Gesinnung gerne in der Öffentlichkeit. Bestimmten Symbolen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu.

- Einige von ihnen sanktioniert der Gesetzgeber mit den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs. Danach kann das „Verbreiten von Propagandamitteln“ wie auch das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

- Für junge Menschen wird Jugendstrafrecht angewandt. Es gilt für Täter von 14 bis 17 Jahren. Für junge Erwachsene, die in ihrer Entwicklung verzögert und Jugendlichen vergleichbar sind, kann ein Gericht auch im Alter bis 20 das Jugendstrafrecht anwenden. Dort steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es sieht zunächst Weisungen oder Auflagen vor, die erzieherisch wirken sollen. Das können gemeinnützige Arbeit oder ein sozialer Trainingskurs sein. Diese Sanktionen kommen auch bei Propagandadelikten infrage, insbesondere wenn der Jugendliche erstmals straffällig wird.

- Im Fokus der Strafgesetze stehen Zeichen, die für eine Partei oder Vereinigung mit verfassungswidriger Gesinnung typisch sind: wie Fahnen, Abzeichen und Parolen. Zu den bekanntesten verbotenen Symbolen und Grußformen gehören hierzulande das Hakenkreuz und der auf Augenhöhe erhobene gestreckte rechte Arm, der sogenannte Hitlergruß.

- Werden im Nationalsozialismus adaptierte und instrumentalisierte Zeichen - wie die aus dem Germanischen stammenden Runen - in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet, muss dies keine Strafe nach sich ziehen. Unbedenklich ist es, wenn rechtsextreme „Propagandamittel“ zur Aufklärung über das NS-Regime eingesetzt werden, der Kunst, Satire oder Wissenschaft dienen.

- Der Gesetzgeber hat aber nicht nur das Arsenal der Nazi-Propaganda im Blick: Auch Symbole verbotener islamistischer Organisationen zum Beispiel dürfen in Deutschland nicht verbreitet werden.

( dpa/bea )