Berlin. Der fraktionslose Berliner AfD-Abgeordnete Kay Nerstheimer ist in einer Berufungsverhandlung vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt worden. Die Verhandlung fand bereits im März statt, wie erst jetzt bekannt wurde. Bereits im vergangen Jahr war er vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden. Die Berufungsinstanz blieb damit unter dem Strafmaß des Amtsgerichts. Nerstheimer will nach Informationen der Berliner Morgenpost in Revision gehen. Über die muss jetzt das Kammergericht entscheiden.
Der Politiker habe auf Facebook gegen Homosexuelle gehetzt und üble Beschimpfungen verbreitet, warf ihm die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor. Nerstheimer selbst hatte die Vorwürfe bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr nach anfänglichem Schweigen zurückgewiesen. Einige seiner Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen, zu anderen sei er „regelrecht provoziert“ worden. Für eine Stellungnahme war der Politiker nach der Berufungsverhandlung am Dienstag zunächst nicht zu erreichen.
Kay Nerstheimer bezeichnete Homosexuelle als „degenerierte Spezies“
Der 54-Jährige hatte im Dezember 2014 bei drei Einträgen im Rahmen einer Diskussion auf Facebook unter anderem Homosexuelle als „degenerierte Spezies“ und „sozial minderwertig“ bezeichnet. Weiter schrieb der AFD-Mann, Kinder müssten vor ihnen geschützt werden.
Die Tiraden gipfelten schließlich in der Feststellung, Homosexuelle könnten sich glücklicherweise nicht vermehren, da habe die Natur einen Fehler ausgebügelt. Für Aufsehen sorgte in der erstinstanzlichen Verhandlung auch der Verteidiger des 54-Jährigen. Dessen Argument: Homosexualität als widernatürlich zu bezeichnen, sei eine vertretbare wissenschaftliche These, dazu müsse ein medizinischer Sachverständiger gehört werden.
Nerstheimer hatte auf Mitgliedschaft in AfD-Fraktion verzichtet
Nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2016 hatte Nerstheimer auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtet. Umstritten ist der Politiker auch wegen einer früheren Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz 2014 als rechtsextrem und islamfeindlich eingestuften Organisation. In dieser Funktion soll er den Aufbau einer „Bürgerwehr“ zur Unterstützung der Polizei geplant haben.