Berlin. Seit Langem wird darüber diskutiert, nun soll es endlich kommen: das verbilligte Jobticket. Das neue VBB-Firmenticket werde zur Jahresmitte eingeführt, kündigte am Freitag die Chefin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), Susanne Henckel, über den Kurznachrichtendienst Twitter an. Einen genauen Zeitpunkt nannte sie allerdings nicht. Nur eine wichtige Bedingung: „Die Arbeitgeber müssen einen Zuschuss leisten – sonst gibt es das Ticket nicht“
Das Firmenticket gibt es in Berlin und Brandenburg schon seit Anfang der 90er-Jahre. Anfangs war es zehn Prozent billiger als eine normale Jahreskarte, seit einiger Zeit beträgt der Rabatt nur noch fünf Prozent. Je nach Zahlweise kostet das Firmenticket derzeit zwischen knapp 58 und 60 Euro im Monat. Es hat zudem den Nachteil, dass die Inhaber es anders als bei der regulären Umweltkarte nicht zeitweise an Familienangehörige oder Freunde weitergegeben können.
Zu teuer, zu unattraktiv befand das rot-rot-grüne Regierungsbündnis, das ja deutlich mehr Menschen für den öffentlichen Nahverkehr begeistern will, das Angebot. Nutzt doch bisher eine vergleichsweise überschaubare Zahl von BVG und S-Bahn-Kunden das VBB-Firmenticket. Bereits in den Koalitionsverhandlungen 2016 wurde daher eine Neuregelung verabredet.
Doch erst einmal verbilligte Rot-Rot-Grün das Sozialticket von 39 auf 27,50 Euro im Monat, ab 1. August wird zudem das Schülerticket für alle kostenlos. Allein Letzteres kostet den Landeshaushalt anfangs 20 Millionen, später 40 Millionen Euro im Jahr.
Nun aber soll das Nutzen von Bus und Bahn auch für die arbeitenden Berliner billiger werden. Politisch verständigt hatte sich die Koalition bereits im vorigen Jahr auf einen Preis von unter 50 Euro. Was es am Ende genau kostet, hängt künftig allerdings von der Spendierfreude des Arbeitgebers ab. Gibt der Chef oder die Chefin zehn Euro dazu, soll das Firmenticket voraussichtlich 49 Euro im Monat kosten, bei höheren Zuschüssen entsprechend weniger. Erforderlich ist aber, dass die Firma vorab einen Vertrag mit dem VBB abschließt. Bereits seit Jahresbeginn gilt bundesweit die Regelung, dass Arbeitgeber-Zuschüsse zum Jobticket steuerfrei bleiben.
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