Berlin. Weil ein Teil seiner Bienen von einer Seuche betroffen ist, muss ein Berliner Hobby-Imker laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts alle seine Völker töten. Der Mann habe einer entsprechenden Anordnung des Amtstierarztes Folge zu leisten, teilte das Gericht am Mittwoch zu einer Eilentscheidung mit. Die Kammer befand, dass die zuständige Behörde grundsätzlich die Tötung seuchenkranker Bienenvölker anordnen dürfe. Der Imker kann noch Beschwerde einlegen. (Beschluss der 24. Kammer vom 29. November 2018 - VG 24 L 466.18)
Mann tötete bislang nur die kranken Völker
Bei zwei von insgesamt zehn Völkern des Hobby-Imkers war im November die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Der Mann hielt die angeordnete Tötung aller Völker jedoch für unverhältnismäßig: Er tötete nur die kranken Völker und wandte sich an das Gericht. Laut Beschluss der Kammer gelten jedoch alle Völker als von der Amerikanischen Faulbrut betroffen, wenn diese in einem Volk festgestellt wurde. Wegen der geringen Distanz zwischen den Bienenbehausungen sei «eine Übertragung des Erregers nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich», hieß es. Die Gefahr sei auch nicht mit milderen Methoden als der Tötung zu bannen.
Erwachsene Bienen sind gegen die Amerikanische Faulbrut resistent. Der Erreger, ein Bakterium, führt jedoch zum Tod infizierter Bienenlarven. Sterben zu viele Larven, kann auch das gesamte Volk eingehen. Bei einem Ausbruch der Seuche wird in der Regel ein Sperrbezirk um das befallene Volk eingerichtet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Im Sommer gab es solche Meldungen etwa aus Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf und Hermsdorf. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich.