Berlin. Die Justiz- und Bildungsverwaltung steht im offenen Clinch, nachdem ein Gericht einer Pädagogin ein Entschädigungsgeld zusprach.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das einer Informatikerin muslimischen Glaubens, die Kopftuch trägt und damit auch an Berliner Schulen unterrichten wollte, nun mehr als 5000 Euro Entschädigung zusprach, führt zu einer Konfrontation innerhalb der rot-rot-grünen Koalition der Landesregierung.

Während die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und damit die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) weiterhin hinter dem Berliner Neutralitätsgesetz stehen und es auch vor Gericht durchsetzen wollen, kritisierte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dieses Vorgehen in sozialen Medien: „Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden“, schrieb er dort und führte weiter aus, dass ihn die Entscheidung des Berliner Landesarbeitsgerichts für die Klägerin nicht überrascht habe. Man sei lediglich der „Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ gefolgt. Und er schloss mit den Worten: „Deshalb ist es am Abgeordnetenhaus, das Neu­tralitätsgesetz verfassungskonform auszugestalten.“ Das Ganze also zurück auf Anfang.

Keine religiösen Symbole: Jüngere Schüler gelten als zu beeinflussbar

Tatsächlich droht das Neutralitätsgesetz im Gerichtssaal zerrieben zu werden – immer wieder gehen abgelehnte oder unfreiwillig versetzte muslimische Lehrerinnen gegen die Senatsbildungsverwaltung vor, versuchen, ihren Einsatz im Klassenzimmer einzuklagen. Bislang dürfen Pädagoginnen mit Kopftuch nur in Oberstufenzentren und an Berufsschulen unterrichten, also dort, wo die Schüler altersmäßig gefestigt sein sollen. Jüngere Schüler gelten dagegen als zu beeinflussbar. In ihren Schulen dürfen in Berlin keine deutlich sichtbaren religiösen Symbole getragen werden.

Seyran Ateş, Rechtsanwältin der Senatsverwaltung für Bildung, kritisierte Behrendts  Äußerung heftig.
Seyran Ateş, Rechtsanwältin der Senatsverwaltung für Bildung, kritisierte Behrendts Äußerung heftig. © imago/Gerhard Leber | imago stock

„Für den Schulfrieden ist es wichtig, dass die staatliche Neutralität gegeben ist“, betonte Bildungssenatorin Scheeres jetzt zum wiederholten Male. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2015 im Falle einer muslimischen Lehrerin aus NRW entschieden, ein „pauschales Kopftuchverbot“ sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Eine Pattsituation.

Die Worte des Justizsenators ärgerten wiederum Seyran Ateş, die als Rechtsanwältin für die beklagte Senatsverwaltung für Bildung spricht. „Der Justizsenator sollte tatsächlich seine Funktion und Rolle als ,Senator für Justiz der Stadt Berlin‘ überdenken“, mahnte Ateş auf Facebook. So „plump und populistisch“, wie er es formuliert habe, sei die Sache nicht – er soll doch bitte eine komplexe juristische Angelegenheit „sauberer“ kommentieren. Ateş schrieb das und entschwand: „Jetzt muss ich zur Islamkonferenz!“

„Behrendt hat keine Ahnung und ist eine Fehlbesetzung“

Die Opposition ließ sich einen Kommentar dazu nicht entgehen. „Wann war es schon mal erforderlich, dass eine Juristin im Auftrag des Senats einen Justizsenator öffentlich maßregelt?“, so Cornelia Seibeld, die integrationspolitische Sprecherin der Berliner CDU-Fraktion. Und interpretierte Ateş’ Worte weiter. „Sie setzt damit die Botschaft: Behrendt hat keine Ahnung, er ist eine Fehlbesetzung“, folgerte Seibeld. Ihre Partei erwarte jetzt vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) ein Machtwort. Behrendt äußerte sich zu der Kritik der von der Schulverwaltung beauftragten Rechtsanwältin Seyran Ateş nicht. „Ich habe sie nicht beauftragt“, so Behrendt. Auch auf die CDU-Kritik ging er nicht ein.

Bei der Initiative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ versteht man die Aufregung nicht. „Alle sagen, was sie schon immer gesagt haben“, betonte Michael Hammerbacher von der Initiative. Tatsächlich führt jedes neue Urteil zu der fast immer gleichen Flut von Aussagen zu dem Thema. Das komme daher, glaubt Hammerbacher, dass man hier eine Grundsatzentscheidung, die eigentlich politisch getroffen werden müsse, auf die Gerichte abschiebe. Die Frage sei: Wie stehen wir als Gesellschaft, als Bewohner dieser Stadt, zu Pädagoginnen mit Kopftuch in unseren Schulen? Insofern stimme er Behrendt so weit zu, dass es eine neue Diskussion im Abgeordnetenhaus geben müsse.

Ein Gutachten soll in zwei Monaten kommen

Doch in der Bildungsverwaltung plant man weiterhin, den Weg über die Gerichte zu gehen. „Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung behalten wir uns vor, in Berufung zu gehen“, so Sandra Scheeres. Außerdem habe man schon länger ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass prüfen soll, ob das Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gutachten werde in zwei Monaten erwartet.

Der Zentralrat der Muslime hält dagegen das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig und fordert nun, die Politik müsse diesen verfassungswidrigen Zustand beseitigen. Und Anwalt Mustafa Yeneroğlu, AKP-Abgeordneter im türkischen Parlament und Besitzer doppelter Staatsbürgerschaft, kommentierte mit einem Klatsch-Emoji das Urteil. Und griff Ateş direkt an: „Anstelle der Landesverwaltung Berlin würde ich vor allem die Anwältin austauschen.“ Sie argumentiere „komisch“.

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