Berlin. Die Senatsverwaltung für Inneres und die Berliner Polizei sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, Informationen zur Kriminalität arabischstämmiger Familien-Clans zurückgehalten zu haben. Hintergrund ist eine Sitzung des Innenausschusses vor sechs Wochen. Die Abgeordneten hatten dabei ein Lagebild zur Organisierten Kriminalität und Informationen zu Straftaten arabischstämmiger Familien-Clans erfragt. Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte in der Sitzung versichert, ein solches Lagebild gebe es nicht. Nach einer schriftlichen Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe räumte die Innenverwaltung ein, dass ein „polizeilicher Bericht zur qualifizierten Kriminalität im Zusammenhang mit arabischstämmigen Gruppierungen“ seit 2008 jährlich erstellt wird.
Abgeordnete aus SPD, CDU und FDP kritisieren nun, Innenverwaltung und Polizei hätten die Information zunächst zurückgehalten. „Die Regierung hat die Aufgabe, das Parlament wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren. Dieser Aufgabe ist die Innenverwaltung offenbar nicht nachgekommen“, sagte der FDP-Innenpolitiker Luthe. Ohne vollständige und korrekte Informationen könnten die Parlamentarier nicht die richtigen Entscheidungen treffen.
CDU-Fraktionschef Burkard Dregger zeigte sich „erst mal erfreut, dass es einen solchen Bericht überhaupt gibt“. Die Behörden befassten sich offenbar intensiver mit dem Thema, als es den Anschein gehabt habe. Er verstehe auch das Geheimhaltungsinteresse. Das Parlament habe aber einen umfassenden Informationsanspruch. Wenn die Abgeordneten den Bericht einsähen, müsse sichergestellt werden, dass keine sensiblen Informationen durchsickerten.
„Polizei muss deutlich gemacht werden, dass das nicht geht“
Noch deutlicher wird die Kritik in der Partei formuliert, der auch Innensenator Andreas Geisel angehört – der SPD: „Wir sind ein Verfassungsorgan, und der Berliner Polizei muss deutlich gemacht werden, dass das so nicht geht“, sagte SPD-Innenpolitiker Tom Schreiber. Die Informationspolitik erinnere ihn „ein bisschen an die kleine DDR“. Möglicherweise müsse das Verfassungsgericht feststellen, was die Pflichten zur Information des Parlaments sind.
Laut Innenverwaltung sind die Berichte zur Kriminalität arabischstämmiger Gruppierungen als Verschlusssache eingestuft. Ein Sprecher bezeichnete sie als Fachinformation für eine „zahlenmäßig überschaubare, fachkundige polizeiliche Leserschaft, die diese aufgrund entsprechender Vorkenntnisse in einen richtigen Zusammenhang setzen kann“. Ohne fachlichen Hintergrund könnten die Informationen „falsch interpretiert werden und zu völlig unzutreffenden Schlussfolgerungen führen“.
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