Verbot

Polizei verbietet Messer und Pfefferspray auf Bahnhöfen

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In der S-Bahn sollen Waffen nun zeitweise verboten sein (Archivbild)

In der S-Bahn sollen Waffen nun zeitweise verboten sein (Archivbild)

Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Die Bundespolizei erneuert das Verbot für "gefährliche Werkzeuge" an Wochenenden. Die Einhaltung werde kontrolliert.

Nach den im Juni in Berlin gesammelten Erfahrungen eines Verbots zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (zum Beispiel Messer) an verschiedenen Bahnhöfen, hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Wiederholung angekündigt. Das neue Verbot wird für den Zeitraum von drei Monaten für die relevanten Wochenendzeiten erlassen. Die Einhaltung werde entsprechend kontrolliert, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung.

"Jährlich reisen etwa 441,8 Millionen Menschen über das 327 km lange Streckennetz der S-Bahn in Berlin. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau", heißt es in dem Schreiben. "Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin."

Das Verbot soll vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Sonnabend und von Sonnabend zu Sonntag in der Zeit von 20 bis 6 Uhr gelten. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-, Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten - Tiergarten - Bellevue - Hauptbahnhof - Friedrichstraße - Hackescher Markt - Alexanderplatz - Jannowitzbrücke - Ostbahnhof - Warschauer Str. - Ostkreuz - Nöldnerplatz - Lichtenberg) erfasst sind. Das Verbot gilt auch für S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen, solange und soweit sie im genannten Bereich verkehren.

"Aktuell immer wieder strafrechtlich relevante Ereignisse"

"Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge auf den Bahnhöfen der betroffenen Strecke durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt", teilte die Direktion mit.

Dadurch solle die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. "Diese Einschränkung ist erforderlich, da es aktuell immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung gefährlicher Werkzeuge gekommen ist." Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen werde durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert.

Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.

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( BM/seg )