Berlin. Widerrechtlich hatte er im Netz den Haftbefehl eines Mannes verbreitet, der unter Verdacht stand, für die Messer-Attacke von Chemnitz verantwortlich zu sein, jetzt muss er dafür erste Konsequenzen tragen: Der AfD-Politiker Ronald Gläser ist am Montag als Vorsitzender des Ausschusses für Datenschutz im Abgeordnetenhaus abgewählt worden – ein Vorgang, der in der Geschichte des Landesparlaments seinesgleichen sucht.
Die Abgeordneten stimmten dem FDP-Antrag auf Abwahl mit großer Mehrheit zu, nur die AfD war dagegen. Zuvor hatte Gläser sein Handeln erläutert, sich jedoch nicht explizit für die Verbreitung des Haftbefehls im sozialen Netzwerk Twitter entschuldigt. „Dieser Tweet war ein Fehler, den würde ich so nicht wieder machen“, sagte er. Er wolle nichts relativieren, jedoch hätten auch viele andere den Haftbefehl verbreitet, zudem habe er den Tweet gelöscht. Er halte sich nach wie vor für den Ausschuss-Vorsitz geeignet, eine Abwahl sei „unverhältnismäßig“.
Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Gläser
Die übrigen Abgeordneten sahen das anders. „Herr Gläser hat personenbezogene Daten aus einem Haftbefehl veröffentlicht“, sagte Sven Kohlmeier (SPD). Gläser sei als Vorsitzender ein Repräsentant des Abgeordnetenhauses, stehe als Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes in der Öffentlichkeit, entsprechend erwarte er ein Grundverständnis für solche Fragen. Das aber fehle Gläser offenbar. „Ich sehe deshalb keine Eignung Ihrer Person für das Amt“, so Kohlmeier zu Gläser. „Ich fühle mich von Ihnen nicht repräsentiert.“ Dem stimmten auch Niklas Schrader (Linke) und Dirk Stettner (CDU) zu, der sagte: „Sie sind diesem Amt nicht gewachsen.“ Der Ausschuss tagte danach unter der Leitung von Gläsers Stellvertreter Tom Schreiber (SPD) weiter. Grund: Den Vorschlag, Marc Vallendar (AfD) zum neuen Vorsitzenden zu wählen, hatte die AfD nicht schriftlich eingereicht. Seine Wahl soll am 12. November nachgeholt werden.
Das Veröffentlichen von Haftbefehlen stellt laut Paragraf 353d Strafgesetzbuch eine Straftat dar, weil ein Tatverdächtiger noch nicht verurteilt ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Gläser, schlimmstenfalls droht ihm bis zu einem Jahr Gefängnis.