Ferienunterkünfte

Ferienwohnungen: Vermieter schreiben Brief an Müller

Mit dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz will Berlin die Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte stärker überwachen

Mit dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz will Berlin die Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte stärker überwachen

Foto: Britta Pedersen / dpa

Mehr als 40 Berliner Gastgeber haben in einem offenen Brief gegen das seit August geltende Zweckentfremdungsverbots-Gesetz protestiert.

Berlin. Mehr als 40 Berliner Gastgeber haben in einem offenen Brief gegen das seit August geltende Zweckentfremdungsverbots-Gesetz protestiert. Nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln habe es unter den privaten Ferienwohnungs-Vermietern in der Hauptstadt „viele Unklarheiten und sehr unterschiedliche Erfahrungen in Bezug auf den Erhalt einer Registrierungsnummer gegeben“, schreiben die Unterzeichner an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie die Bezirksbürgermeister.

Mit dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz will Berlin die Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte stärker überwachen und zugleich die Umwidmung von Wohnraum zu kommerziellen Zwecken verhindern. Vermieter sollten deshalb eine Registrierungsnummer beantragen, in einigen Fällen ist auch eine Genehmigung nötig. Weil die Ausführungsbestimmungen der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber noch immer nicht vorliegen, machen die Bezirke den Antragsstellern unterschiedliche Vorgaben.

In dem Brief haben die Gastgeber nun für einheitliche Regeln plädiert. Streitpunkt ist vor allem die Registrierungsnummer: Die Unterzeichner gehen davon aus, dass Gastgeber, die weniger als die Hälfte ihrer Wohnfläche anbieten, keine Nummer benötigen und fordern den Senat auf, diese Regelung klarzustellen. Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung lehnt das ab. „Alle Angebote sollen eine Registrierungsnummer haben“, so eine Sprecherin.

In dem Schreiben fordern die Gastgeber von den Bezirken zudem, dass die Erlaubnis des Wohnungseigentümers bei der Vergabe der Registrierungsnummer keine Rolle spielen sollte. Eine öffentlich-rechtliche Genehmigung dürfe nicht von einer privatrechtlichen Zustimmung abhängig gemacht werden. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wies die Forderung auf Anfrage zurück: Mietern drohe die Kündigung, sollte die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters auf Plattformen wie Airbnb oder Wimdu angeboten werden, hieß es.