Wohnungen für Touristen

Wie die Bezirke die Vermietung an Feriengäste verhindern

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Isabell Jürgens
Touristen am Alexanderplatz

Touristen am Alexanderplatz

Foto: imago stock / imago/Jürgen Ritter

Der Senat erlaubt, dass Berliner in der Urlaubszeit ihre Wohnung vermieten können. Doch die Bezirke verhindern das.

Berliner, die ihre Wohnung oder auch nur ein Zimmer an Feriengäste vermieten wollen, haben sich über das geänderte Zweckentfremdungsgesetz gefreut. Es war am 1. Mai in Kraft getreten und ermöglicht ihnen zumindest die kurzzeitige Vermietung. Allerdings haben sie ihre Rechnung ohne die Behörden gemacht. Denn es ist offenbar nicht so einfach, die Genehmigung dafür von der zuständigen Bezirksverwaltung und damit die notwendige Regis­triernummer für das Inserat bei Vermietungsportalen wie etwa Airbnb zu erhalten. Diese ist ab 1. August Pflicht.

Einer, der es in Mitte versucht und entnervt aufgegeben hat, ist Torsten Pehl, der eigentlich einen anderen Namen hat, diesen aber nicht in der Zeitung veröffentlicht sehen will. „Ich bin Beamter und Alleinverdiener mit zwei Kindern. Und ich versuche seit Monaten erfolglos, die erforderliche Genehmigung zu bekommen“, sagt der Familienvater, der nahe dem Checkpoint Charlie in einer Mietwohnung lebt. „Berlin scheint auf gutem Wege, Homesharing trotz klaren Willens des Gesetzgebers auch für Urlaubsabwesenheiten unter 30 Tage zu vereiteln“, sagt er. Der Bezirk Mitte, so schildert es der Familienvater, ignoriere das vom Senat vorgegebene Formblatt, indem er über die dort aufgeführten Fragen hinaus weitere Belege fordere, die kaum beizubringen seien.

Bezirk Mitte fordert Bestätigung der Universität

Tatsächlich fordert der Bezirk Mitte nach eigener Auskunft zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular noch die Bestätigung des Arbeitgebers oder der Uni über Arbeits- oder Studienaufenthalte für Abwesenheitszeiten oder auch eine Buchungsbestätigung des Urlaubs. Zur Begründung heißt es auf Nachfrage der Morgenpost, man wolle sicherstellen, „dass in der Hauptwohnung tatsächlich gewohnt wird und die Abwesenheitszeit tatsächlich begründet ist“. Ebenfalls gefordert wird die Zustimmung des Vermieters. Für Familie Pehl sind das K.-o.-Kriterien. „Eine Zustimmung unseres Vermieters steht nicht in Aussicht, der verweigert sie“, berichtet Pehl, den es zornig macht, dass „mithilfe des Bezirksamts weniger finanzkräftige Mieter, die Homesharing finanziell benötigen, systematisch verdrängt werden“.

Pehl sucht nun nach einer billigeren Wohnung. „Mit Homesharing von maximal 30 Tagen könnten wir die Wohnung gerade noch finanzieren“, sagt er verbittert. Zwar sei verständlich, dass der Bezirk die illegale Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen verhindern wolle, so Pehl weiter. „Doch statt unüberwindbare Hürden aufzutürmen wäre es doch besser, wenn jeder, der eine Genehmigung beantragt, mit Überprüfungen einverstanden ist“, findet er.

Anders, aber nicht besser sieht die Situation bei Flugbegleiterin Carolina F. aus, die ebenfalls aus Furcht vor Repressionen ihren Namen nicht veröffentlichen möchte. Die 50-Jährige ist Eigentümerin einer Wohnung in Steglitz nahe der Schloßstraße. Eine Zustimmung des Vermieters braucht sie demzufolge nicht. „Obwohl ich alle erforderlichen Dokumente bereits Anfang des Jahres eingereicht habe, als das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft war, hat man mir vergangenen Monat mitgeteilt, dass ich mit einer sechsmonatigen Wartezeit rechnen muss“, sagt sie. Sie sei aber darauf angewiesen, in ihren häufigen Abwesenheitszeiten zu vermieten.

„Wenn ich diese Einnahmen nicht mehr habe, ist das eine Katastrophe, denn ich muss die Wohnung ja noch abbezahlen“, sagt die Flugbegleiterin. Alleine von ihrem Gehalt könne sie diese Ausgaben nicht bestreiten. Warum die Bearbeitungszeit in Steglitz-Zehlendorf sechs Monate dauert, wisse sie nicht. Nach Auskunft des Bezirkes wurden bisher Anträge für elf Wohnungen gestellt. Genehmigt wurden davon vier, sieben Anträge befinden sich noch in Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer hänge von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Ein Lichtblick immerhin: „Voraussichtlich werden alle Antragsteller ihre Genehmigung und Registrierungsnummer bis zum 1. August 2018 erhalten“, teilte das Amt auf Nachfrage mit.

Airbnb hat inzwischen einen Leitfaden für Interessenten auf seine Webseite gestellt. Dort heißt es: „Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat hier einige Fragen und Antworten zusammengestellt.“ Diese seien aber nur als „Orientierungshilfe“ zu verstehen.

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