Der Brandenburger Rechnungshof hat die Landesregierung zur Umsetzung der Schuldenbremse aufgefordert. „Trifft das Land keine Regelung, dann ist ab dem 1. Januar 2020 keinerlei Schuldenaufnahme mehr möglich“, sagte der Präsident des Rechnungshofes, Christoph Weiser, am Mittwoch. Auch im Fall einer Finanzkrise, wie vor zehn Jahren, oder bei Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Waldbränden, könnte das Land dann keine Kredite aufnehmen, um den Schaden zu beseitigen oder die Folgen zu mildern. Brandenburg ist zusammen mit Berlin und dem Saarland das einzige Bundesland, das noch keine derartige Regelung getroffen hat.
Der Rechnungshof übergab am Mittwoch eine umfangreiche Analyse über die Umsetzung der Schuldenbremse an Landtagspräsidentin Britta Stark. Darin zeigen die Rechnungsprüfer auf, welche Möglichkeiten das Land hat, Ausnahmeregelungen zu definieren und umzusetzen. „Die Schuldenbremse ist ein wichtiges finanzpolitisches Thema, das die Haushaltsplanung viele Jahre lang bestimmen wird“, sagte Weiser.
Die Schuldenbremse war vom Bund zusammen mit den Ländern vor neun Jahren eingeführt worden, um die Finanzen der Bundesländer vor einer Überschuldung und damit einer finanziellen Notlage zu bewahren. Ab 2020 dürfen die Bundesländer grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Die Altschulden sind davon ausgenommen. Die Umsetzung auf Landesebene ist sehr kompliziert. Es ist möglich, die Ziele der Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, oder ein einfaches Gesetz zu verabschieden. Nicht eindeutig ist zudem, welche Notlage vorliegen muss, damit Ausnahmen möglich sind.
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) hat bereits angekündigt, die Ausnahmeregelung in die Verfassung aufnehmen zu wollen. „Aus meiner Sicht muss die landesrechtliche Ausgestaltung der ab 2020 geltenden Grundgesetzvorgabe in Brandenburg dazu führen, dass wir auf die – zum Teil nicht vorhersehbaren – Herausforderungen der kommenden Jahre angemessen reagieren können“, sagte Görke. „Gleichzeitig muss sie praktikabel, transparent und gut umsetzbar sein.“
Auch die Opposition begrüßt eine Verankerung der Schuldenbremse auf Landesebene. „Wer Landespolitik auf Pump betreibt, lässt seine Kinder die Zeche zahlen“, sagte der Finanzexperte der CDU, Steeven Bretz. „Die Schuldenaufnahme kann in Ausnahmesituationen wie bei einer Konjunkturkrise sinnvoll sein“, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel.
Unklar ist bislang, welche Folgen eine Missachtung der Schuldenbremse hat. Das Verfassungsgericht kann zwar den Gesetzesbruch feststellen, aber keine Strafen gegen betroffene Bundesländer aussprechen. „Nur der Wähler kann die Politik bestrafen“, sagte Rechnungshofpräsident Weiser.
Berlin will ebenfalls eine entsprechende Regelung noch vor 2020 treffen.