Lebensgefährliche Aktion

Polizei hat kaum Handhabe gegen U-Bahn-Surfer

| Lesedauer: 2 Minuten
Alexander Dinger und Ulrich Kraetzer
Ein Video, veröffentlicht am 2.5.18 auf Vimeo zeigt die BERLIN KIDZ. U-Bahn-Surfer. Surfen U-Bahn U1 Landwehrkanal Hallesches Ufer Postbank-Hochhaus Graffiti. ACHTUNG Rechtliche Bedenken! Hier werden Straftaten begangen.

Ein Video, veröffentlicht am 2.5.18 auf Vimeo zeigt die BERLIN KIDZ. U-Bahn-Surfer. Surfen U-Bahn U1 Landwehrkanal Hallesches Ufer Postbank-Hochhaus Graffiti. ACHTUNG Rechtliche Bedenken! Hier werden Straftaten begangen.

Foto: BERLIN KIDZ via Vimeo

Trotz einer Anzeige der BVG könnten die U-Bahn-Surfer glimpflich davonkommen. Abgeordnete fordern, mögliche Gesetzeslücken zu prüfen.

Berlin. Sie riskieren ihr Leben und nehmen in Kauf, dass auch Nachahmer ihrer waghalsigen Aktionen sterben könnten. Dennoch müssen die U-Bahn-Surfer, die ihre Aktionen in einem Video dokumentierten, das im Internet bereits mehr als 100.000 Mal aufgerufen wurde, wahrscheinlich keine ernsthaften Konsequenzen fürchten.

Wie berichtet, zeigen sich die Aktivisten in dem Internet-Clip unter anderem auf dem Dach oder vor dem Triebwagen einer fahrenden U-Bahn der Linie U1 auf dem Abschnitt entlang des Landwehrkanals, wo die Strecke oberirdisch als Hochbahn verkehrt. Bei ähnlichen „Surf“-Aktionen gab es in der Vergangenheit immer wieder tödliche Unfälle.

Die Sprecherin der BVG, Petra Reetz, bezeichnete das Video als „Aufruf zum Selbstmord“. Nach Informationen der Berliner Morgenpost erstattete das Unternehmen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft.

Polizei sieht Straftatbestand nicht erfüllt

Die Polizei verfolgt den Fall allerdings offenbar nicht mit hoher Priorität. Die U-Bahn-Surfer hätten sich mit den Aktionen im Video selbst gefährdet. Der Straftatbestand „Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ ist nach Einschätzung der Polizei dagegen nicht erfüllt. Daher werde deswegen auch nicht ermittelt, sagte eine Sprecherin.

Ermittelt werde aber infolge der BVG-Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Die Staatsanwaltschaft verfolge auch die im Video dokumentierte Graffiti-Aktion am Postbank-Hochhaus am Halleschen Tor.

Nach Einschätzung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger hängt die Frage einer Strafbarkeit wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr vom Einzelfall ab. „Eine abstrakte Gefahr allein reicht nicht aus“, sagte das Vorstandsmitglied der Vereinigung, Kai Peters. Die Polizei dürfe eine solche Entscheidung aber nicht im Alleingang treffen, sondern müsse sich mit der Staatsanwaltschaft abstimmen.

Abgeordnete wollen Gesetzeslücken schließen

Abgeordnete regen unterdessen an, mögliche Gesetzeslücken zu schließen. „Wir haben allen Anlass zu prüfen, ob wir Regelungsbedarf haben“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU, Burkard Dregger. Nötig sei auch eine bessere Aufklärung. Der SPD-Innenexperte Tom Schreiber forderte, die BVG müsse Maßnahmen ergreifen, um das „Surfen“ zu unterbinden. „Man kann nicht abwarten, bis es den nächsten Toten gibt“, sagte Schreiber. Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux gab – ähnlich wie die Vereinigung der Strafverteidiger – zu bedenken, die Polizei dürfe einen Anfangsverdacht nicht alleine ausräumen. „Das muss die Staatsanwaltschaft entscheiden“, sagte Lux.

Mehr zum Thema:

Entsetzen über Berliner U-Bahn-Surfer-Video